Urteil: Nach Messeabsage wegen Corona ist Stornogebühr für Hotel fällig

| Hotellerie Hotellerie

Bei Absage einer Messe wegen der Corona-Pandemie müssen Messebesucher bei einer Stornierung der Hotelzimmer mit Gebühren rechnen. Das Landgericht Köln wies in einem am Dienstag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil die Klage eines taiwanesischen Konzerns auf Rückzahlung von rund 14.000 Euro zurück.

Das Unternehmen hatte vor der im April 2020 geplanten und dann abgesagten Kölner Fitnessmesse Fibo knapp 23 000 Euro für 16 Zimmer bezahlt. Das Gericht entschied, die Absage sei das Risiko der Klägerin. Die Messe sei das Motiv der Reservierung gewesen. Die Durchführung gehöre aber nicht zum Leistungsumfang des Vertrags.

Zwischen den Parteien galt, dass einen Monat vor der Messe bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Absagen waren nur gegen eine Gebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Preises möglich. Das Unternehmen kam mit der Begründung nicht durch, dass mit der Messeabsage der Grund für die hohen Zimmerpreise weggefallen sei. (dpa)

Hier der Pressetext des Landgerichts

Corona: Messebesucher müssen bei Absage von Hotelzimmern hohe Stornogebühr hinnehmen

Messebesucher müssen mit hohen Stornogebühren rechnen, wenn sie ihre Hotelzimmer bei Absage einer Messe wegen SARS-CoV-2 stornieren. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass der Hotelbetreiber bis zu 90 % des Zimmerpreises einbehalten kann.

Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung der bereits im Voraus bezahlten 16 Hotelzimmer in Höhe von weiteren 13.653,90 Euro wegen einer ausgefallenen Messe in Köln geltend.

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsgesellschaft eines taiwanesischen Konzerns in der Fitnessbranche. Sie reservierte für Mitarbeiter ihres Konzerns 16 großzügige Hotelzimmer in der Kölner Innenstadt zum Besuch der Messe FIBO 2020 in Köln, der weltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, die vom 1. bis zum 4. April 2020 stattfinden sollte. Die Parteien vereinbarten Stornierungsbedingungen, nach denen bis zum 02.01.2020 alle Zimmer kostenfrei, bis zum 02.03.2020 bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Stornierungen konnten nur gegen eine Servicegebühr in Höhe von 90 % des ursprünglichen Zimmerpreises vorgenommen werden.

Die Klägerin zahlte im Voraus den vollen Zimmerpreis für alle 16 Zimmer in Höhe von 22.847,00 Euro. Nachdem im Februar 2020 die FIBO wegen der SARS-CoV-2-Pandemie abgesagt worden war, stornierte die Klägerin am 02.03.2020 alle reservierten Zimmer. Mit Wirkung vom 19.03.2020 verbot die Stadt Köln dann den Betrieb aller Hotels und Beherbergungsstätten bis zum 19.04.2020. Der beklagte Hotelbetreiber zahlte lediglich den Preis für drei Zimmer und weitere 10 % des gebuchten Hotelpreises in Höhe von 9.193,10 Euro an die Klägerin zurück.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Hotelzimmerpreise und der Messe gebe. Daher soll mit der Absage der Messe auch der Grund für den hohen Preis der Stornierungsgebühr weggefallen sein. Die Stornierungsgebühren seien unangemessen hoch. Außerdem hätten ihre Mitarbeiter wegen der Schließung des Hotels dort überhaupt nicht übernachten dürfen. Sie verlangt daher die Rückzahlung der weiteren 13.653,90 Euro. Die Beklagte behauptet, die Hotelpreise hätten dem üblichen Marktpreis zu Messezeiten entsprochen. Die Durchführung der Messe sei nicht Gegenstand des Hotelvertrages gewesen.

Das Landgericht hat die Ansprüche der Klägerin auf Rückzahlung des restlichen Zimmerpreises abgewiesen. Die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Stornierungsgebühr sei rechtmäßig gewesen.

Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Vorauszahlung, weil sie lange vor den Beherbergungsverboten der Stadt Köln die Zimmer storniert habe. Die Durchführung der Messe gehöre nicht zum Leistungsumfang des Hotelvertrages zwischen den Parteien, sie sei lediglich das Motiv für die Reservierung gewesen. Die Absage der Messe liege daher in der Risikosphäre der Klägerin. Die Stornierungsabrede sei auch keine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern einzelvertraglich vereinbart. Eine andere Beurteilung ergebe sich nach Ansicht des Landgerichts auch nicht daraus, dass die Messe wegen der sich ausbreitenden Pandemie abgesagt worden sei.

Die Entscheidung vom 29.10.2020 zum Az. 86 O 21/20 ist nicht rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Firmen mieten bei Havens Living Wohnungen für ihre Beschäftigten: Seit September 2025 sind es nach Unternehmensangaben bereits 400 Apartments in Frankfurt, Berlin und Hamburg. International Campus will die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern ausbauen.

Nach Datenlecks bei Buchungsdienstleistern nutzen Kriminelle echte Reservierungsdaten für betrügerische Nachrichten. Niedersachsens Datenschutzbehörde erläutert, welche Gäste Betriebe informieren müssen und welche technischen Maßnahmen vorgesehen sind.

Das Sheraton Fuerteventura Beach, Golf & Spa Resort schließt Ende September 2026 für eine umfassende Renovierung. Die Wiedereröffnung des Fünf-Sterne-Hotels auf den Kanaren ist für den 1. Mai 2027 geplant.

Das Hotelcamp Reinsehlen entwickelt sein Konzept weiter und tritt als Lodge Reinsehlen auf. Zur Neuausrichtung gehören eine überarbeitete Lobby, geplante Ruheplattformen und ein stärkerer regionaler Bezug in der Gastronomie.

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC bereitet laut Reuters ein Vorgehen gegen Booking Holdings wegen möglicherweise irreführender Hotelwerbung vor. Nach Angaben einer dieser Personen könnten die möglichen Strafen mehr als 500 Millionen Dollar betragen.

Die Motorworld Group plant am Hockenheimring eine neue Erlebnis- und Veranstaltungswelt. Das Projekt soll Motorsport, Handel, Werkstätten, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungen und Dienstleistungen an dem Rennsportstandort miteinander verbinden.

Das Hotel The Hoxton, Amsterdam hat seine Räumlichkeiten an der Herengracht nach zehnjährigem Bestehen umfassend neugestaltet. Neben der Lotti’s Bar und dem Tagungsbereich wurden fünf individuelle Signature-Zimmer renoviert.

Premier Inn hat am Bodensee ein neues Hotel eröffnet. Der sechsgeschossige Neubau ist das 76. Hotel der Marke in Deutschland. Neben dem bereits bestehenden Standort in Lindau ist die Hotelgruppe damit nun auch in Konstanz vertreten.

Im August 2026 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 58,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1,1Prozent weniger als im August 2025.

Die Betreibergesellschaft des ehemaligen Hotels Reichshof in Norden, das heute Tides Boutique Hotel heißt, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben von des Insolvenzverwalters werde der Hotel- und Gastronomiebetrieb uneingeschränkt fortgeführt.