Urteil zum "Quecksilber-Hotel": Unternehmer müssen Anleger entschädigen

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Nach einem gescheiterten Hotelprojekt im historischen Augsburger Textilviertel sind zwei Unternehmer in zahlreichen Fällen zur Rückzahlung von Investorengeldern verurteilt worden. Beim Landgericht in Augsburg waren weit mehr als 100 Klagen wegen des Projekts eingegangen.

Nachdem im vergangenen Jahr bereits eine Klage gegen die beiden Geschäftsführer der Bauträgergesellschaft erfolgreich war, sind nun weitere 80 Urteile ergangen. Die Zivilkammer habe entschieden, dass die beiden Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Gesellschaft persönlich haften müssten, teilte das Gericht mit.

Bei dem Projekt ging es um die Umwandlung eines Gebäudes der früheren Augsburger Kammgarnspinnerei in ein Hotel. Das Vorhaben ist mittlerweile zum Erliegen gekommen, nachdem die ehemalige Fabrik mit giftigem Quecksilber kontaminiert ist. Das Gebäude hat dadurch als «Quecksilber-Hotel» unrühmliche Bekanntheit erreicht.

Richter finden klare Worte zum Verhalten der Geschäftsführung

Investoren hatten Anteile des künftigen Hotels erworben und Raten für einen angeblichen Baufortschritt gezahlt. Dass das Bauunternehmen trotz der drastischen Probleme weiter diese Raten einforderte, wertete das Landgericht im ersten Prozess «als Betrug zu Lasten der Anleger». Nach Überzeugung der Richter hatte einer der Geschäftsführer frühzeitig gewusst, dass eine Verunreinigung des Gebäudes mit Quecksilber wahrscheinlich war. Dies habe er weder den Anlegern mitgeteilt, noch sei er diesem Problem ordnungsgemäß nachgegangen.

In den Prozessen geht es letztlich um Millionenbeträge. Zahlreiche Anleger, die ihr Geld bei der Hotelimmobilie verloren haben, haben laut «Augsburger Allgemeine» mittlerweile auch die Stadt Augsburg verklagt. Dabei geht es um Amtshaftungsfragen im Kontext der Altlasten des Grundstücks. Die Stadtverwaltung habe die Klagen bestätigt, sich inhaltlich aber nicht zu dem Sachverhalt geäußert, berichtete die Zeitung vor wenigen Wochen. (dpa)


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