Urteil zur Bettensteuer: Vermittler muss Stadt Köln Auskunft erteilen

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberverwaltungsgericht hat heute ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach ein Onlineportal der Stadt Köln Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Beherbergungsbetriebe erteilen muss.

Ein Internetanbieter, der private, aber zu bezahlende Übernachtungsmöglichkeiten in Köln vermittelt, muss der Stadt Auskunft über seinen Kunden geben. Das entschied das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster. Nach Auffassung des 14. Senats ist die Stadt zum Auskunftsersuchen berechtigt, um bei den Betrieben die sogenannte Bettensteuer (Kulturförderabgabe) einziehen zu können. Damit bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz. Die Richter in Münster wiesen den Antrag auf Berufung ab. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht habe zurecht angenommen, dass der Stadt Köln die Identität von privaten Beherbergungsbetreibern zum Großteil nicht bekannt sei, heißt es zur Begründung. Auch sei davon auszugehen, dass viele dieser Anbieter ihre Einkünfte nicht versteuerten. Daher habe die Stadt den Betreiber der Plattform auffordern dürfen, Namen und Adressen aller Anbieter zu liefern. 

Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts waren das rund 300. Nur so könne ermittelt werden, wer «entgeltliche Beherbergungen bisher verschwiegen hätte», teilte das OVG mit. Die Stadt könne wegen des unverhältnismäßig großen Aufwands auch nicht darauf verwiesen werden, die privaten Unterkunftsbetreiber auf der Website sowie auf anderen vergleichbaren Websites jeweils durch Einzelabfrage zu ermitteln. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Immobiliengesellschaft Aroundtown, der die acht bislang unter der Marke Seminaris betriebenen Hotelimmobilien gehören, erklärt, die Häuser würden weiterhin unter dieser Marke geführt. Doch vier Hotels fehlen auf der Seminaris-Website und werden bei Belvilla by OYO unter Sunday-Namen angeboten – drei davon ausdrücklich mit dem Zusatz „ehemals Seminaris“.

Gezeiten Suites eröffnen am 1. Oktober 2026 ihr zweites Apartmenthaus in Büsumer Deichhausen an. Die 23 Apartments bieten Platz für zwei bis vier Personen, zehn Einheiten verfügen über eine eigene Sauna.

Smartments hat 206 Serviced Apartments im Berliner Quartier Forty4 angemietet. Die Eröffnung ist für 2029 geplant; nahezu alle Einheiten sollen einen Balkon oder eine Terrasse erhalten.

Im Sheraton Hannover Pelikan Hotel hat Künstler Sascha Dahl eine Art Suite mit 18 Werken eröffnet. Die Zusammenarbeit soll künftig durch Ausstellungen und weitere Veranstaltungsformate ergänzt werden.

CityHub plant ein Hotel mit 139 Einheiten am Leipziger Platz in Berlin. Für den Standort sollen rund 2.100 Quadratmeter bestehende Einzelhandelsfläche umgebaut werden.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag von a&o Hostels zeigt, dass Europas Reisende bei Unterkünften vor allem auf das Preis-Leistungs-Verhältnis und Sicherheit achten, während bekannte Marken an Bedeutung verlieren.

Der traditionsreiche Vitznauerhof am Vierwaldstättersee öffnet im 125. Jubiläumsjahr erstmals auch im Winter seine Türen und bietet ein neues Programm aus Kulinarik, Kultur und Wellness.

Das aja Garmisch-Partenkirchen hat sein fünfjähriges Bestehen mit einem Tag der offenen Tür und rund 1.000 Besuchern gefeiert. Zum Jubiläum stellte das Hotel zudem neue Namen für Bar und Restaurant vor.

Der Schweizer Ständerat hat der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2031 zugestimmt. HotellerieSuisse begrüßt die Entscheidung, bezeichnet vier Jahre allerdings als vergleichsweise kurzen Planungshorizont.

Aus einer Büro- und Einzelhandelsimmobilie am Frankfurter Ring soll Breras drittes Münchner Haus werden. Der Betreiber plant rund 152 Serviced Apartments und eine Eröffnung Anfang 2029.