Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt: Kommunale Klage scheitert vor Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der sogenannten Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen München, Bamberg und Günzburg die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.

Gericht sieht keinen unzulässigen Eingriff in Finanzhoheit

Der jahrelange Streit um die Bettensteuer ist damit vorerst entschieden. Die Landeshauptstadt München hatte gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg gegen das Verbot geklagt. Ziel war es, die städtischen Kassen durch eine Extrasteuer für Touristen aufzubessern. Der Verfassungsgerichtshof sieht in dem Verbot jedoch keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.

Münchens Hoffnung auf Millioneneinnahmen enttäuscht

Gerade in München waren die Hoffnungen auf zusätzliche Einnahmen hoch. Nach Schätzung der Stadtkämmerei hätten bis zu 100 Millionen Euro jährlich durch die Bettensteuer in den allgemeinen Stadthaushalt fließen können. Auch andere vielbesuchte Städte hatten auf die Abgabe gehofft.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kritisierte die Entscheidung der Staatsregierung, Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, "die die eigene Bevölkerung nicht belasten," als "grundfalsch." Reiter betonte, die Stadt sei hochattraktiv, und es wäre nur fair, wenn Gäste "einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten."

Ungeachtet der juristischen Niederlage signalisiert die Stadtverwaltung München, nicht aufgeben zu wollen. Kämmerer Christoph Frey kündigte an, intensiv zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot "doch noch auszuhebeln." Er sagte: "So leicht geben wir nicht auf."

Hoteliers sehen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich. Damit hätten alle drei zentralen Verfassungsorgane Bayerns – Legislative (Landtag), Exekutive (Staatsregierung) und Judikative (Verfassungsgerichtshof) – gleich entschieden, dass es keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben dürfe.

Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert argumentierte, eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Die von der Corona-Pandemie und Kostenexplosionen betroffenen Hoteliers fürchteten eine weitere Verschlechterung ihrer Lage.

Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer betonte, eine Übernachtungssteuer hätte das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil "Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen." Weiterhin kritisierte sie, dass die Einnahmen im Falle Münchens "noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen" sollten.

Staatsregierung fürchtet Schaden für Tourismus

Die Staatsregierung hatte das Verbot der Bettensteuer 2023 erlassen, da sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. Der Verband Dehoga dankte Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sein Wort gehalten und sich "wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht" habe.

Dem Tourismus in Bayern kommt als "Leitökonomie und Jobmotor" eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus, davon 447.000 in Hotels und Gaststätten. Das Gastgewerbe biete dabei Arbeit und Ausbildung auch in Regionen, aus denen sich andere Branchen zurückgezogen hätten. Im vergangenen Jahr zählte das Statistische Landesamt über 100 Millionen Übernachtungen in Bayern.

Der Dehoga sieht die Branche weiterhin durch hohe Kosten belastet. Statt neuer Steuern sei es extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt, was Söder ebenfalls unterstützt habe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Welche Tourismussegmente zu Ferienbeginn noch reichlich Kapazitäten haben und wo es vergleichsweise voll werden kann - darauf deutet eine Betriebsumfrage hin. Kurzentschlossene könnten profitieren.

Hard Rock International startet den Buchungsbetrieb für sein neues Hotel auf Malta. Die Eröffnung der Anlage mit 397 Zimmern und einem 3.800 Quadratmeter großen Wellnessbereich ist für Juli 2026 geplant.

Ein Podcast von HotelPartner beleuchtet die Preisstrategie des Hotels Grace La Margna in St. Moritz. General Manager David Frei nennt darin konkrete Zahlen zur Entwicklung der Zimmerpreise und zur Positionierung des Hauses.

Premier Inn hat zeitgleich drei neue Häuser in Freiburg, München und Koblenz eröffnet und baut damit die eigene Präsenz auf dem deutschen Markt auf rund 70 Standorte aus.

Zwei Jahre nach Einleitung eines DMA-Verfahrens gegen Alphabet fordern Unternehmen ein entschlosseneres Vorgehen der EU-Kommission. Laut Mitteilung sei die Umsetzung der Vorgaben weiterhin nicht abgeschlossen.

Die Investorensuche für die insolvente Revo Hospitality Group stößt auf großes Interesse. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, haben nach Angaben der Restrukturierer mehr als einhundert potenzielle Investoren Zugang zum Datenraum erhalten.

Das Hotel Sacher Wien feiert sein 150-jähriges Bestehen mit der Enthüllung zweier Skulpturen des Künstlers Erwin Wurm vor dem Haupteingang. Im Verlauf des Jahres sind weitere Jubiläumsaktionen geplant.

Die The Chocolate on the Pillow Group entwickelt in Potsdam ein neues Tribute Portfolio Hotel mit 145 Zimmern. Die Eröffnung des Objekts im historischen Zentrum ist für den Sommer 2026 vorgesehen.

Nach einem kalenderbedingt starken Februar verzeichnet die österreichische Hotellerie im März eine deutliche Buchungszurückhaltung. Strukturelle Verschiebungen zugunsten von Ferienwohnungen und hohe Betriebskosten belasten die Branche weiterhin massiv.

Six Senses zieht ein Jahr nach dem Start ihres Female Wellness Programms eine positive Bilanz. Das Angebot kombiniert medizinische Diagnostik mit Ernährungsstrategien und ist bereits an mehreren Standorten verfügbar.