Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt: Kommunale Klage scheitert vor Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der sogenannten Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen München, Bamberg und Günzburg die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.

Gericht sieht keinen unzulässigen Eingriff in Finanzhoheit

Der jahrelange Streit um die Bettensteuer ist damit vorerst entschieden. Die Landeshauptstadt München hatte gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg gegen das Verbot geklagt. Ziel war es, die städtischen Kassen durch eine Extrasteuer für Touristen aufzubessern. Der Verfassungsgerichtshof sieht in dem Verbot jedoch keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.

Münchens Hoffnung auf Millioneneinnahmen enttäuscht

Gerade in München waren die Hoffnungen auf zusätzliche Einnahmen hoch. Nach Schätzung der Stadtkämmerei hätten bis zu 100 Millionen Euro jährlich durch die Bettensteuer in den allgemeinen Stadthaushalt fließen können. Auch andere vielbesuchte Städte hatten auf die Abgabe gehofft.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kritisierte die Entscheidung der Staatsregierung, Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, "die die eigene Bevölkerung nicht belasten," als "grundfalsch." Reiter betonte, die Stadt sei hochattraktiv, und es wäre nur fair, wenn Gäste "einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten."

Ungeachtet der juristischen Niederlage signalisiert die Stadtverwaltung München, nicht aufgeben zu wollen. Kämmerer Christoph Frey kündigte an, intensiv zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot "doch noch auszuhebeln." Er sagte: "So leicht geben wir nicht auf."

Hoteliers sehen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich. Damit hätten alle drei zentralen Verfassungsorgane Bayerns – Legislative (Landtag), Exekutive (Staatsregierung) und Judikative (Verfassungsgerichtshof) – gleich entschieden, dass es keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben dürfe.

Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert argumentierte, eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Die von der Corona-Pandemie und Kostenexplosionen betroffenen Hoteliers fürchteten eine weitere Verschlechterung ihrer Lage.

Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer betonte, eine Übernachtungssteuer hätte das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil "Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen." Weiterhin kritisierte sie, dass die Einnahmen im Falle Münchens "noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen" sollten.

Staatsregierung fürchtet Schaden für Tourismus

Die Staatsregierung hatte das Verbot der Bettensteuer 2023 erlassen, da sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. Der Verband Dehoga dankte Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sein Wort gehalten und sich "wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht" habe.

Dem Tourismus in Bayern kommt als "Leitökonomie und Jobmotor" eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus, davon 447.000 in Hotels und Gaststätten. Das Gastgewerbe biete dabei Arbeit und Ausbildung auch in Regionen, aus denen sich andere Branchen zurückgezogen hätten. Im vergangenen Jahr zählte das Statistische Landesamt über 100 Millionen Übernachtungen in Bayern.

Der Dehoga sieht die Branche weiterhin durch hohe Kosten belastet. Statt neuer Steuern sei es extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt, was Söder ebenfalls unterstützt habe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aroundtown hat auch das HanseDom Hotel in Stralsund an Sunday Hotels vermietet. Das Hotel soll vollständig renoviert und dafür vorübergehend geschlossen werden; parallel ist eine Modernisierung des HanseDom geplant.

Premier Inn plant ein Hotel mit 244 Zimmern im Münsteraner Quartiersensemble „Drei Schwestern“. Das Haus am Dortmund-Ems-Kanal soll 2029 eröffnet werden.

Hotel Indigo hat weltweit das 200. Hotel eröffnet. Die zur IHG-Hotelgruppe gehörende Marke verdoppelte damit seit 2019 die Zahl ihrer eröffneten Häuser. Weitere 134 Hotels befinden sich derzeit in der Entwicklung.

Generator erweitert seine Präsenz in London und Paris. Das Unternehmen übernimmt das Novotel London Greenwich und unterzeichnet einen Managementvertrag für ein Bürogebäude im 13. Pariser Arrondissement.

LaPosch – Living Lands hat in Biberwier in Tirol eine umfangreiche Erweiterung eröffnet. Zehn neue Unterkünfte, ein neues Torhaus mit Gastronomie und ein Gartenbad ergänzen das bestehende Chalet-Dorf.

Wyndham Hotels & Resorts hat das Vienna House by Wyndham Frankfurt South eröffnet. Das Hotel in Sachsenhausen startet mit 104 Zimmern und soll bis Ende 2027 auf 139 Zimmer und Suiten erweitert werden.

B&B Hotels hat erste Häuser der Revo Hospitality Group übernommen und betreibt damit erstmals mehr als 250 Hotels in Deutschland. Weitere Standorte sind bereits vertraglich gesichert und befinden sich in der Vorbereitung.

Das Mercure Bonn City Center hat Anfang Oktober 2026 direkt am Hauptbahnhof eröffnet. Das von DQuadrat Living betriebene Haus wird nun bis zum ersten Quartal 2027 bei laufendem Betrieb renoviert.

he Living Circle führt die Bergwelt Grindelwald seit dem 1. Oktober 2026 operativ. Das Hotel und die Betriebsgesellschaft hatte die Gruppe bereits Ende November 2025 übernommen; bis zur Übergabe blieb Swiss Design Collection Betreiberin.

Leonardo Hotels hat zum 1. Oktober 2026 drei ehemalige Revo-Hotels mit insgesamt 735 Zimmern als Betreiber übernommen. Die Häuser liegen in München, Hannover und Braunschweig.