Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Booking.com B.V. eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist ein Empfehlungssystem, das Booking bei der Suche nach Unterkünften in einem Kartenausschnitt einsetzt. Die Klage wurde am 24. August 2026 eingereicht.
Der vzbv macht Unterlassungsanträge bezüglich aus seiner Sicht unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltend. Booking soll es demnach unterlassen, gegenüber Verbrauchern bei der Suche von Unterkünften in einem Kartenausschnitt ein Empfehlungssystem einzusetzen, ohne in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vom vzbv geforderten Angaben ausreichend darzulegen.
Dabei geht es nach der Anlage zur Klage um die wichtigsten Kriterien, die entscheidend dafür sind, welche Inhalte Nutzern in dem Kartenausschnitt abhängig vom Grad des Hinein- beziehungsweise Herauszoomens vorgeschlagen werden. Außerdem sollen die Gründe ausreichend dargelegt werden, warum die einzelnen Kriterien wichtig sind.
„Auf dieser Karte werden üblicherweise nicht direkt alle Unterkünfte angezeigt, sondern nur eine gewisse Auswahl. Erst beim näheren Hineinzoomen stellen Nutzer meist fest, dass es beispielsweise um den Wiener Stephansdom oder den Pariser Eiffelturm noch mehr Unterkünfte gibt, als sie auf den ersten Blick gesehen haben. Bei einem Test haben zwei verschiedene Nutzer anfänglich unterschiedliche Unterkünfte auf der Karte angezeigt bekommen“, bemängelt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).
Der veröffentlichte Eintrag zum Verfahren beschreibt den Klagegegenstand dahingehend, dass Booking bei der Suche einer Unterkunft auf einer Karte ein Empfehlungssystem verwende, ohne die wichtigsten Kriterien zu nennen, die für die vorgeschlagenen Unterkünfte maßgebend seien.
Vzbv verlangt Angaben zu Kriterien für Vorschläge beim Zoomen
Der Unterlassungsantrag bezieht sich auf die Informationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach der Anlage zur Klage sollen dort die wichtigsten Kriterien ausreichend dargelegt werden, die entscheidend dafür sind, welche Inhalte Nutzern abhängig vom Grad des Hinein- oder Herauszoomens in dem Kartenausschnitt vorgeschlagen werden.
Darüber hinaus verlangt der vzbv eine ausreichende Darlegung der Gründe, warum die einzelnen Kriterien wichtig sind. Welche Kriterien Booking tatsächlich für das Empfehlungssystem verwendet, wird in den zur Verfügung gestellten Informationen nicht genannt.
Klage gegen Booking wurde am 24. August eingereicht
Als Datum der Einreichung der Klage wird der 24. August 2026 genannt. Der veröffentlichte Verfahrenseintrag weist als Standdatum den 28. August 2026 aus.
Ein Eintrag in das Verbandsklageregister liegt den Angaben zufolge nicht vor. Interessierte müssen sich nicht anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren.
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