Verfassungsgericht lehnt Eilanträge von Dorint-Chef Dirk Iserlohe ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe gegen eine „unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen“ abgelehnt. Iserlohe zeigt sich maßlos enttäuscht und spricht von einer „Ausweich“-Entscheidung, die einer Kapitulation vor der Politik und einer Hinrichtung der Branche gleichkomme.

Die Hotelgruppe hatte Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln mit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden.

Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe bei seinem Gang nach Karlsruhe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun «am Scheideweg», so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.

Vom Verfassungsgericht wurde, mit Hinweis auf den §93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die Nicht-Annahme der Beschwerde ohne Begründung, allerdings mit Bezug auf die Arbeitsüberlastung durch mehr als 6.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr, ausgesprochen.

„Den belasteten Branchen ein derart negatives „Weihnachtsgeschenk“ zu präsentieren, kann ich nur als Zeichen der Mutlosigkeit des höchsten Gerichtes interpretieren“, so der Hotelunternehmer.

„Und dass, obwohl von uns für ganze Branchen bedeutende Grundrechtsverletzungen vorgebracht und ein unmittelbar drohender, schwerer Nachteil im konkreten Fall nachgewiesen worden sind“.

Hoteliers scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die Verfassungsbeschwerde mehrerer Usedomer Hoteliers gegen das Infektionsschutzgesetz als unzulässig abgelehnt. Die Hoteliers hatten eine fehlende gesetzliche Verankerung für Ausgleichszahlungen kritisiert. Der Rechtsweg steht aber weiterhin offen.

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig. (Tageskarte berichtete)


 

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