Verwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot von Touristen aus inländischen Corona-Hotspots gekippt. Es werde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG am Freitag mit. Das Gericht in Schleswig gab damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in Schleswig-Holstein führen. Beschränkungen für Touristen gelten jetzt noch in Hamburg und Sachsen-Anhalt.

Nach der bisherigen Beherbergungsregel der Landesregierung in Kiel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen in Deutschland - ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen - nur dann im Norden in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen.


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Bisher hatte das OVG das sogenannte Beherbergungsverbot bestätigt, anders als Gerichte in anderen Ländern. Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert ins Land kommen, hatten die Richter argumentiert. Jetzt hieß es, die nur für Touristen geltende Regelung verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Zudem müssten schwere wirtschaftliche Nachteile für die Beherbergungsbetriebe abgewendet werden.

Das Gericht erklärte unter Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI), dass sich das Coronavirus zunehmend in privaten Haushalten und bei privaten Kontakten ausbreite, während Ansteckungen in Hotels eher selten seien. Insofern sei ein Beherbergungsverbot für Touristen eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber solchen Personen, die nicht als Touristen, wohl aber zu privaten Zwecken, etwa zu Familienbesuchen, anreisten.

Vor Veröffentlichung des Urteils hatte Ministerpräsident Daniel Günther die Schleswig-Holsteiner angesichts der gestiegenen Corona-Zahlen eindringlich zu Vorsicht und Rücksichtnahme aufgerufen. Niemand dürfe jetzt in Pandemiemüdigkeit verfallen, sagte der CDU-Politiker laut Staatskanzlei in einer Videobotschaft, die am Freitag veröffentlicht werden sollte. «Ich weiß, das ist für jeden Einzelnen eine Herausforderung. Doch lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen.»

Stand Freitag, 8.10 Uhr, betrug nach RKI-Angaben der 7-Tage-Inzidenzwert pro 100 000 Einwohner 25,6 Neuinfektionen - in ganz Deutschland lag er im Durchschnitt bei 60,3. Die Zahl der registrierten Neuinfektionen erhöhte sich binnen eines Tages um 136. Seit Beginn der Pandemie im Norden haben sich damit bislang 6284 Menschen nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 angesteckt, wie die Landesregierung mit Stand Donnerstagabend mitteilte. Am Vortag waren 160 Neuinfektionen gemeldet worden. Als Genesen gelten nach RKI-Schätzungen rund 5100 Menschen. Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit dem Virus in Schleswig-Holstein gestorben sind, stieg auf 164, einer mehr als am Vortag. In Kliniken werden 43 Covid-19-Patienten behandelt, sieben mehr als am Vortag.

In Schleswig-Holstein tritt am Samstag die von der Landesregierung beschlossene Ausweitung der Maskenpflicht in Kraft. Es gibt schärfere Regeln in Restaurants, im Handel und auf Märkten. Demnach müssen Gäste und Beschäftigte in Gaststätten durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen ist nur der Aufenthalt der Gäste am Tisch. Dies gilt für drinnen und draußen. Für Beschäftigte im Handel wird die Maskenpflicht ebenso festgeschrieben wie für Marktbeschicker und Kunden auf Wochenmärkten. Das Tragen eines Kunststoffvisiers (sogenannte Face Shields) reicht nicht mehr aus.

Nach dem kürzlichen Corona-Ausbruch in einem Hotel in Timmendorfer Strand mit 37 infizierten Mitarbeitern erließ der Kreis Ostholstein nun eine Maskenpflicht und andere Beschränkungen für das Ostseebad. Auch die Kreise Ostholstein, Dithmarschen, Stormarn und Pinneberg sowie die Stadt Neumünster haben schärfere Corona-Maßnahmen ergreifen müssen, weil der 7-Tage-Wert von 35 Infektionen überschritten wurde. In Neumünster wurde der verkaufsoffene Sonntag abgesagt.

«Nur, wenn wir vernünftig bleiben - und die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verhält sich so - können wir unsere und die Gesundheit anderer schützen und weitere Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit vermeiden», sagte der Regierungschef. Er bat um strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. «Tragen wir die Masken auch im Freien immer dann, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann», fügte Günther hinzu. Jeder sollte auch prüfen, ob private Reisen und Zusammenkünfte wirklich notwendig sind.

Dänemark hat deutschen Urlaubern weitgehend die Einreise untersagt. Diese Regelung tritt in der Nacht zum Samstag um Mitternacht in Kraft. Schleswig-Holsteiner sind allerdings ausgenommen, solange im nördlichsten Bundesland der Inzidenzwert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den letzten 7 Tagen unter 30 liegt. (dpa)


 

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