Warum das Gericht die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. untersuchen lässt – und wie Martin Smura die Vorwürfe zurückweist

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Martin Smura zählt zu den bekanntesten Hotelmanagern des Landes. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Kempinski gründete 2022 gemeinsam mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V., aus der eine international tätige Hotelgruppe entstehen sollte.

Nach Angaben des Unternehmens konzentriert sich die Grand Metropolitan Hotels Group heute auf Hotelmanagement, Markenentwicklung, Franchise, Affiliation sowie digitale und KI-gestützte Anwendungen für die Hotellerie. Zum Portfolio zählen demnach unter anderem TOP INTERNATIONAL Hotels, Voile d'Or Hotels & Resorts, Signature Hotels, Park Avenue Hotels, Grand Metropolitan Hotels und Private Selection Hotels.

Die Unternehmensgruppe befindet sich nach Angaben von Grand Metropolitan im Eigentum der Smura-Familienholding. Inzwischen streiten beide Gesellschafter vor Gericht über Unternehmensbewertung, Sacheinlagen, Informationsrechte und die Führung der gemeinsamen Holding.

Grand Metropolitan hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung der Ondernemingskamer des Gerechtshofs Amsterdam in der letzten Woche angekündigt, die Trennung von der gemeinsam mit dem VZB gehaltenen Holding einzuleiten. Nach Unternehmensangaben soll sich die Gruppe künftig vollständig auf das operative Hotelgeschäft und ihre Marken konzentrieren.

Die Ondernemingskamer hat nun eine Untersuchung der Geschäftspolitik und des Geschäftsgangs der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. seit ihrer Gründung angeordnet. Gleichzeitig suspendierte das Gericht mit sofortiger Wirkung vorläufig die beiden im Beschluss aufgeführten Geschäftsführer sowie alle vier Mitglieder des Aufsichtsrats für die Dauer des Verfahrens.

Als vorläufige Maßnahme bestellte die Ondernemingskamer I.C.J.C. van de Klundert zur Geschäftsführerin. Sie ist alleinvertretungsberechtigt; ohne sie kann die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. nicht vertreten werden. Außerdem wurden die von Kingstone Capital Holding Limited gehaltenen Aktien – bis auf eine Aktie – vorläufig zur Verwaltung übertragen. Sämtliche Satzungsbestimmungen, die auf den Aufsichtsrat Bezug nehmen, setzte das Gericht für die Dauer des Verfahrens außer Kraft.

Der Beschluss wurde am 16. Juli 2026 erlassen und am 17. Juli 2026 veröffentlicht. Er trägt das Aktenzeichen 200.362.950/01 OK und die Kennung ECLI:NL:GHAMS:2026:1934.

Grand Metropolitan weist die wesentlichen Kritikpunkte des Gerichts zurück. Unternehmenschef Martin Smura erklärte gegenüber Tageskarte, das Unternehmen begrüße die Untersuchung und werde, soweit möglich, umfassend mit dem Untersuchungsbeauftragten zusammenarbeiten.

Smura stellt das Verfahren in den Zusammenhang eines eskalierten Gesellschafterkonflikts mit dem VZB. Nach seiner Darstellung habe Grand Metropolitan dem Versorgungswerk angeboten, dessen Beteiligung zum ursprünglich investierten Betrag vollständig zu übernehmen. Damit wären sämtliche investierten Mittel an das VZB zurückgeflossen und der Konflikt aus Sicht des Unternehmens beendet worden.

Zugleich weist Smura die Annahme zurück, die eingebrachten Vermögenswerte seien ohne ausreichende Prüfung bewertet worden. Nach Darstellung des Unternehmens seien externe Berater, die Wirtschaftsprüfer des VZB und Notare in die Transaktionen eingebunden gewesen. Bei Genisys AI habe es sich zudem um ein langfristig angelegtes Technologieprojekt gehandelt, dessen Bewertung auf einem Entwicklungs- und Wachstumsszenario und nicht auf kurzfristig erzielten Umsätzen beruht habe.

Auch die Kritik an der Informationspolitik weist Smura zurück. Er verweist auf mehr als 15.000 E-Mails aus der Kommunikation mit dem VZB und sieht darin einen Beleg für einen fortlaufenden Informationsaustausch. Die Ondernemingskamer gelangte dennoch zu dem Ergebnis, dass konkret angeforderte Unterlagen und Informationen nicht in der erforderlichen Form zur Verfügung gestellt worden seien.

Smura sieht das niederländische Enquête-Verfahren zugleich kritisch. Nach seiner Darstellung handelt es sich um ein stark formalisiertes Spezialverfahren, bei dem bereits in einem frühen Verfahrensstadium weitreichende vorläufige Maßnahmen angeordnet werden können. Er verweist darauf, dass gegen Entscheidungen der Ondernemingskamer nur eingeschränkte Rechtsmittel bestehen und das Verfahren auch in den Niederlanden kontrovers diskutiert werde. Unabhängig davon kündigte Smura an, mit dem gerichtlich bestellten Untersuchungsbeauftragten umfassend zusammenzuarbeiten.

Der Gerichtsbeschluss im Detail und die Reaktionen von Grand Metropolitan Hotels

Gericht sieht begründete Zweifel

Mit dem Beschluss stellt die Ondernemingskamer noch nicht abschließend fest, dass Missmanagement (wanbeleid) oder persönliche Pflichtverletzungen vorliegen. Sie befindet sich in der ersten Phase des niederländischen Enquête-Verfahrens und ordnet zunächst eine Untersuchung an.

Das Gericht sieht jedoch begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung und einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. Diese Zweifel betreffen insbesondere die Werthaltigkeit mehrerer Sacheinlagen, die Finanzadministration und Berichterstattung, die Ausgestaltung von Geschäftsführung und Aufsicht sowie die Information des Minderheitsgesellschafters VZB.

Seit ihrer Gründung wurde das gezeichnete Kapital der Gesellschaft durch sieben Aktienausgaben an Kingstone von einem Euro auf 200,6 Millionen Euro erhöht. Abgesehen von der Gründungsaktie wurden die Aktien durch Sacheinlagen bezahlt. Eingebracht wurden unter anderem Unternehmensbeteiligungen und eine Forderung.

Zweifel an der 100-Millionen-Euro-Einlage

Besonders ausführlich befasst sich das Gericht mit einer Aktienausgabe vom 26. September 2022. Kingstone brachte dabei Aktien der Grand Metropolitan Hotels Trademark Limited ein. Deren wichtigster Vermögenswert waren nach dem Beschluss Rechte an der Software Genisys AI, der bei der Einbringung ein Wert von 100 Millionen Euro zugeschrieben wurde.

Das zugrunde liegende Gutachten war im Auftrag von Kingstone erstellt worden. Der Gutachter erklärte in einem Haftungsausschluss, die von Kingstone gelieferten Angaben weder geprüft noch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit bestätigt zu haben.

Nach der eigenen Würdigung des Gerichts ging aus dem Gutachten nicht ausreichend hervor, um welche Art von Software es sich handelte, über welche Funktionen sie verfügte, welche kommerziellen Möglichkeiten bestanden und wie sie weiterentwickelt werden sollte. Auch die Annahmen hinter den prognostizierten erheblichen Umsatz-, Ergebnis- und Cashflowsteigerungen seien nicht begründet worden.

Bei der Verhandlung habe nicht einmal näherungsweise erläutert werden können, welche Umsätze und Gewinne mit Genisys AI erzielt würden, welche Funktionen das Produkt aktuell besitze und welche Kunden es nutzten. Obwohl nach Auffassung des Gerichts nicht erkennbar war, dass sich das der Bewertung zugrunde liegende erwartete Wachstum bis einschließlich 2024 verwirklicht hatte, blieb die Beteiligung in den Jahresabschlüssen 2022/23 und 2024 mit 100 Millionen Euro bewertet. Für das Gericht blieb deshalb offen, ob Kingstone seine Einlagepflicht tatsächlich erfüllt hatte. Dies wertete die Ondernemingskamer ausdrücklich als begründeten Anlass, an einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung und einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu zweifeln.

Nach Darstellung Smuras habe sich die Bewertung nicht an den damals erzielten Umsätzen oder Gewinnen orientiert, sondern an einem langfristigen Entwicklungs- und Wachstumsszenario.

Grand Metropolitan erklärte, dass die Software 2026 noch nicht für den regulären Geschäftsbetrieb vorgesehen gewesen sei. Nach Angaben Smuras habe bereits das Bewertungsgutachten darauf hingewiesen, dass für die geplante Markteinführung weitere Investitionen von 25 Millionen Euro erforderlich seien. Das VZB habe zunächst signalisiert, diese Mittel bereitzustellen, später jedoch keine weiteren Investitionen vorgenommen. Zudem verweist Smura darauf, dass ein vom VZB beauftragter Wirtschaftsprüfer nach Unternehmensangaben keinen Abschreibungsbedarf für das Software-Asset gesehen habe. Die von Smura angeführten Unterlagen lagen der Redaktion nicht zur unabhängigen Prüfung vor.

Weitere Sacheinlagen sollen untersucht werden

Auch bei den weiteren Einlagen sieht die Ondernemingskamer erheblichen Aufklärungsbedarf. Nach ihrer Würdigung blieb unklar, wie die Werte ermittelt worden waren, welche Tätigkeiten die eingebrachten Gesellschaften ausübten und ob die Bewertungen vor den Einbringungen überprüft wurden.

Das Gericht stellte dabei die Frage, ob möglicherweise teilweise „gebakken lucht“ eingebracht worden sei – wörtlich „gebackene Luft“, sinngemäß „heiße Luft“. Die Formulierung ist Teil der gerichtlichen Begründung und Ausdruck der Zweifel des Gerichts. Eine abschließende Feststellung, dass die eingebrachten Vermögenswerte tatsächlich wertlos waren, enthält der Beschluss nicht.

Grand Metropolitan erklärt dagegen, Kingstone Capital habe die Vermögenswerte vor deren Einbringung einer Due Diligence unterzogen. Nach Angaben des Unternehmens seien in den Einbringungsprozess sowohl externe Berater als auch die Wirtschaftsprüfer des VZB eingebunden gewesen. Smura verweist zudem darauf, dass sämtliche Sacheinlagen notariell beurkundet worden seien.

Die Ondernemingskamer folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Sie hielt ihre Zweifel an der Werthaltigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Sacheinlagen aufrecht und ordnete eine Untersuchung an.

Zweifel an Führung und Aufsicht

Die Ondernemingskamer äußert zudem Zweifel an der Ausgestaltung von Geschäftsführung und Aufsicht. Sie verweist auf familiäre Verbindungen zwischen Organmitgliedern, personelle Überschneidungen sowie umfangreiche Transaktionen mit Kingstone als Mehrheitsgesellschafter.

Nach Auffassung des Gerichts ergaben sich daraus besondere Anforderungen an eine unabhängige Wahrnehmung der Gesellschaftsinteressen und an den Schutz der Minderheitsaktionäre. Fragen warf für die Ondernemingskamer auch auf, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats in einer Unternehmensveröffentlichung zugleich als Interim-CFO bezeichnet wurde, ohne dass dargelegt worden sei, dass diese Funktion als delegiertes Aufsichtsratsmitglied ausgeübt wurde.

Grand Metropolitan weist die Bewertung der Ondernemingskamer zurück. Nach Angaben des Unternehmens seien die Corporate Governance sowie die internen Kontrollmechanismen ordnungsgemäß ausgestaltet.  Die Ondernemingskamer ist allerdings der Auffassung, dass die Kontroll- und Ausgleichsmechanismen (Checks and Balances) innerhalb der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V.  keineswegs optimal ausgestaltet sind.

Fragen zur Finanzberichterstattung

Das Gericht hält fest, dass die Jahresabschlüsse 2022/23 und 2024 zwar vorgelegt, aber nicht rechtzeitig erstellt und beim Handelsregister hinterlegt worden waren.

Grand Metropolitan hatte erläutert, bestehende Buchhaltungen hätten überarbeitet, abgestimmt und korrekt neu eingerichtet werden müssen. Die Ondernemingskamer wertete diese Erklärung als Eingeständnis, dass die Finanzadministration und Berichterstattung Mängel aufgewiesen hatten.

Außerdem fehlten dem Gericht konsolidierte Finanzzahlen. Trotz eines gezeichneten Kapitals von mehr als 200 Millionen Euro berichtete die Gesellschaft nach dem sogenannten Mikroregime. Nach Auffassung der Ondernemingskamer hätte Grand Metropolitan dies angesichts der umfangreichen Aktienausgaben näher erläutern müssen.

Smura räumt ein, dass die Jahresabschlüsse verspätet vorgelegt wurden. Nach Darstellung des Unternehmens sei das VZB über die Verzögerung informiert worden; zudem habe es nachvollziehbare Gründe gegeben, die nicht auf Seiten von Grand Metropolitan gelegen hätten.

Verstoß gegen Informationspflicht festgestellt

Bei der Informationspolitik bleibt es im Beschluss nicht nur bei Zweifeln. Die Ondernemingskamer stellt ausdrücklich fest, dass die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. mit ihrer Weigerung vom 4. Dezember 2025, dem VZB die verfügbaren Jahresabschlüsse zu übermitteln, gegen ihre Informationspflicht gegenüber dem Minderheitsgesellschafter handelte.

Nach Auffassung des Gerichts musste Grand Metropolitan spätestens ab Februar 2025 auch außerhalb der Gesellschafterversammlung ausreichende Transparenz gewährleisten. Zuvor waren im Namen des VZB bereits detaillierte Fragen gestellt worden. Später hatte das Versorgungswerk erneut Informationen und Unterlagen angefordert.

Smura verweist darauf, dass dem gerichtlich bestellten Untersuchungsbeauftragten zunächst rund 3.000 E-Mails aus insgesamt mehr als 15.000 Nachrichten zur Verfügung gestellt werden sollen. Nach Darstellung des Unternehmens belege dieses Kommunikationsvolumen, dass das VZB fortlaufend in die Entwicklung der Holding eingebunden und umfassend informiert worden sei. Die Ondernemingskamer kam jedoch zu dem Ergebnis, dass damit nicht beantwortet werde, ob dem Minderheitsgesellschafter die konkret verlangten Unterlagen und Informationen in der rechtlich gebotenen Form zur Verfügung gestellt wurden.

Kritik an Informationen zur Voile-d’Or-Transaktion

Das Gericht beanstandet auch die Informationslage bei der vorgesehenen Einbringung der Voile d’Or Hotels and Resorts AG. Kingstone hatte die Gesellschaft nach den im Beschluss dokumentierten Angaben im Oktober 2024 für 100.000 Schweizer Franken erworben. Im September 2025 wurde dem VZB eine geplante Einbringung mit einem Wert von 130 Millionen Euro mitgeteilt.

Das dafür vorgelegte Wertgutachten war im Auftrag von Kingstone erstellt worden, beruhte vollständig auf von Kingstone gelieferten Informationen und enthielt keine unabhängige Überprüfung. Nach Auffassung der Ondernemingskamer blieb unter anderem unklar, was die Gesellschaft konkret tat, wann die angekündigten Projekte realisiert werden könnten und wie realistisch die Wachstumsplanungen waren, auf denen eine Wertspanne von 114 bis 148 Millionen Euro beruhte.

Das VZB durfte sich deshalb nach Auffassung des Gerichts auf den Standpunkt stellen, anhand des Gutachtens kein ausreichendes Bild der geplanten Transaktion gewinnen zu können. Grand Metropolitan hätte das VZB angesichts des Umfangs der geplanten Investition so informieren müssen, dass es seine eigene Position bestimmen konnte.

Rücktritte lassen sich aus Beschluss nicht ableiten

Smura erklärt, Geschäftsführung und Aufsichtsrat hätten bereits zum 30. Juni 2026 ihren Rücktritt erklärt. Der Beschluss vom 16. Juli führt jedoch zwei Geschäftsführer und vier Aufsichtsratsmitglieder auf und suspendiert diese mit sofortiger Wirkung vorläufig

Der Beschluss enthält keine Feststellungen dazu, ob entsprechende Rücktrittserklärungen bereits vor der Entscheidung abgegeben worden waren, ob sie der Ondernemingskamer bekannt waren oder ob sie bereits rechtliche Wirkung entfaltet hatten. Die Angaben von Grand Metropolitan hierzu lassen sich daher anhand des Beschlusses weder bestätigen noch widerlegen und können nur als Unternehmensdarstellung wiedergegeben werden.

Grand Metropolitan sieht Auswirkungen auf Holding begrenzt

Bereits vor Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses hatte Grand Metropolitan erklärt, die Trennung von der gemeinsam mit dem VZB gehaltenen Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. eingeleitet zu haben. Nach Unternehmensangaben konzentriert sich die Gruppe künftig auf Hotelmanagement, Franchise, Affiliation, Markenentwicklung sowie digitale und KI-gestützte Lösungen.

Smura bezeichnet den Konflikt weiterhin als eskalierten Gesellschafterstreit. Nach seiner Darstellung habe Grand Metropolitan dem VZB angeboten, dessen Beteiligung an der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. zum ursprünglich investierten Betrag zu übernehmen. Damit wären nach Angaben Smuras sämtliche investierten Mittel an das VZB zurückgeflossen und der Gesellschafterkonflikt beendet worden. Das Angebot sei jedoch nicht angenommen worden.

Nach Angaben Smuras gehörten Marken wie TOP INTERNATIONAL Hotels, Voile d'Or Hotels & Resorts, Signature Hotels und Park Avenue Hotels zu keinem Zeitpunkt zur niederländischen Holding, sondern befänden sich vollständig im Eigentum der Familienholding. Die betroffenen Unternehmen würden daher unverändert von der Grand Metropolitan Group geführt. Auch dies ist eine Unternehmensdarstellung und keine Feststellung des Gerichts.

Smura erklärt zudem, Grand Metropolitan wolle die vom Gericht angesprochenen Fragen zu Sacheinlagen, Corporate Governance und Compliance im weiteren Verfahren aufklären.


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