Wirtschaftskrimi um Seehotel am Kaiserstrand

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Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Betreibergesellschaft RIMC Seehotel am Kaiserstrand Hotel Betriebs GmbH und der Eigentumsgesellschaft DFV Seehotel Am Kaiserstrand Immo-bilienfonds GmbH & Co KG geht weiter.

Die Hotelgesellschaft RIMC führte bislang mit einer Tochtergesellschaft das Seehotel am Kaiserstrand am Bodensee. Jetzt wirft RIMC dem Eigentümer vor, dieser habe die Betriebsgesellschaft „feindlich übernommen“ und „unberechtigt in die Insolvenz“ geführt, um eine betreiberfreie Immobilie verkaufen zu können. RIMC hat nun seinerseits ein Kaufangebot unterbreitet.

Die RIMC stellt nochmals fest, dass die pauschalen Äußerungen – die Betreiberin hätte Mieten nicht bezahlt - falsch sind. Zwischen beiden Parteien habe es einvernehmliche Regelungen zu Mieten während der Corona Zeit gegeben, der die Betreiberin in Gänze nachgekommen ist.

Angeblich offene Mietrückstände vor Corona bestünden nicht, so RIMC. Die Betreibergesellschaft sei nicht insolvent und ein Insolvenzantrag wurde, nach der feindlichen Übernahme durch die Eigentumsgesellschaft, unrechtmäßig gestellt. Öffentlich genannte Verbindlichkeiten der Betreibergesellschaft bestünden in dieser Form und Höhe tatsächlich nicht.

Diese Aussagen werden vom Eigentümer zurückgewiesen. Schon vor der Coronavirus-Pandemie sei die Pacht nicht bezahlt worden, sagt Dieter Bitschnau, Sprecher des Fonds, im ORF Vorarlberg-Interview. Insgesamt seien zwei Millionen Euro Pacht offen.

Diese Forderungen hätte der Hotelbetreiber auch in Raten zurückzahlen können, habe das aber nicht getan, obwohl er hohe CoV-Förderungen bezogen habe, so Bitschnau. Da nichts bezahlt worden sei, sei die Insolvenzanmeldung gesetzmäßig gewesen.

RIMC sagt allerdings dass die Zahlen einerseits aus den Zahlenwerten von 2019 stammten, und anderseits nachrangige, gruppeninterne Forderungen betrafen. Die RIMC Muttergesellschaft hätte der Betreibergesellschaft diese Mittel zur Verfügung gestellt und die eigene Forderung bereits im Jahr 2020 zu Gunsten der Betreibergesellschaft gewandelt.

Im Zeitpunkt der feindlichen Übernahme sei die Betreiberin angemessen finanziell ausgestattet gewesen und es hätte sich auf den Konten der Betreibergesellschaft ausreichend Liquidität befunden, um auch über die schwächere Wintersaison in der Bodenseeregion die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Gänze und fristgerecht abzudecken, beteuert RIMC.

Letztlich sei durch diese perfide Planung der feindlichen Übernahme klar, dass die Eigentümerin nur den Plan hatte, die Betreiberin vorzeitig, somit vor Mietvertragsende 2037 mit Option bis 2042, zu entfernen, um so einen Verkauf der Hotelimmobilie an einen Käufer zu realisieren, der eine betreiberfreie Immobilie wünschte, so RIMC.

Die RIMC stehe, ungeachtet der unberechtigten Insolvenz und der feindlichen Übernahme, weiterhin hinter dem Seehotel am Kaiserstrand und hat am 8.11.2021, zusammen mit einem Partner, ein Kaufpreisangebot zu dem von der Eigentümerin genannten Kaufpreis gelegt. Wir hoffen nun, dass wir den Zuschlag zum Kauf erhalten.

„Ungeachtet unseres Kaufwunsches werden wir weiter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die unrechtmäßige Einziehung unserer Gesellschaftsanteile und damit verbunden der unberech-tigte Insolvenzantrag gegen eine unserer Tochtergesellschaften, aufgeklärt wird“, so RIMC in einer Mitteillung.


 

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