Im Revisionsprozess gegen den Hotel-Unternehmer Harald Lökkevik hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Schwerin eine Geldstrafe in Höhe von 360.000 Euro beantragt. Das ist deutlich mehr als in der Vorinstanz vom Gericht festgelegt. Der 58-jährige Besitzer des Rostocker Hotelkomplexes Yachthafen-Residenz Hohe Düne ist angeklagt, zwischen 2007 und 2009 für die Beschäftigung von rund 90 polnischen Arbeitskräften weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer abgeführt zu haben.
Wegen dieses Vorwurfs war er bereits 2015 vom Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 180.000 Euro verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch bestätigt, allerdings angewiesen, das Strafmaß neu festzusetzen. Die Staatsanwaltschaft beließ es im Revisionsprozess mit ihrer Forderung bei einer Geldstrafe und verzichtete auf weitergehende Strafen. Lökkeviks Verteidiger plädierte nach Angaben eines Gerichtssprechers auf Freispruch, gegebenenfalls solle eine Verwarnung ausgesprochen werden.