Zahnärzte, Hotels und 100 Millionen Euro: Eigentümerwechsel bringt neue Wendung

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Eine Hotelgruppe, ein Versorgungswerk für Zahnärzte und eine mit 100 Millionen Euro angesetzte Sacheinlage: Eine gemeinsame Beteiligung beschäftigt inzwischen ein Gericht in Amsterdam. Die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V.und das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin widersprechen sich in zentralen Punkten. Nun kommt ein Eigentümerwechsel hinzu, der nach Angaben von Grand Metropolitan bereits Ende Juni vollzogen wurde.

Die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. wurde am 16. September 2022 von der Kingstone Capital Holding Limited mit Sitz in Dubai gegründet. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) baute seine Beteiligung zwischen dem 8. August 2023 und dem 23. April 2024 in vier Tranchen auf. Nach dem Gerichtsbeschluss hält Kingstone 70,3 Prozent, das VZB 25,1 Prozent und die Goltstein Capital Beteiligungen GmbH 4,6 Prozent der Anteile.

Inzwischen beschäftigt die Beteiligung die Unternehmenskammer des Berufungsgerichts in Amsterdam. Gestritten wird unter anderem über die Bewertung einer Sacheinlage, die Information des VZB als Minderheitsgesellschafter sowie Fragen der Corporate Governance, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung.

Am 16. Juli 2026 ordnete die Ondernemingskamer auf Antrag des VZB eine Untersuchung der Geschäftspolitik und des Geschäftsgangs der Holding seit ihrer Gründung an. Nach Auffassung des Gerichts bestehen begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung und einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V.

Zugleich ergriff das Gericht vorläufige Maßnahmen. Die im Beschluss genannten Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder wurden suspendiert, eine unabhängige Geschäftsführerin bestellt und die von Kingstone gehaltenen Aktien – mit Ausnahme einer Aktie – vorläufig zur Verwaltung übertragen.

Grand Metropolitan und Ex-Kempinski-Chef Martin Smura stellen wesentliche Teile der Auseinandersetzung anders dar als das VZB. Tageskarte hat beide Seiten mit den jeweiligen Positionen konfrontiert. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der Bewertung zentraler Vorgänge.

100 Millionen Euro und Genisys AI

Ein wesentlicher Punkt führt zurück ins Jahr 2022. Nach dem Gerichtsbeschluss brachte Kingstone 10.000 Aktien der Grand Metropolitan Hotels Trademark Limited in die Holding ein. Wichtigster Vermögenswert dieser Gesellschaft waren Rechte an der Software Genisys AI. Der Software wurde dabei ein Wert von 100 Millionen Euro zugeschrieben.

Smura hatte gegenüber Tageskarte erklärt, Sachwerteinlagen setzten einen gesetzlichen notariellen Beurkundungsprozess voraus, der bei der Einlage der AI-gesteuerten Software nach seiner Darstellung ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Zudem habe man den Sachverhalt den Wirtschaftsprüfern des VZB zur Prüfung und Einordnung vorgelegt. Nach seiner Darstellung habe ein vom VZB beauftragter Wirtschaftsprüfer außerdem geprüft, ob das Asset abzuschreiben sei, und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Abschreibung nicht erforderlich sei.

Das VZB widerspricht dieser Darstellung. Dem Versorgungswerk lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Wirtschaftsprüfer oder externe Berater des VZB an der Bewertung von Genisys AI beteiligt gewesen seien. Die vom VZB beauftragten Wirtschaftsprüfer seien ausschließlich mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Versorgungswerks betraut gewesen. Eine Prüfung eines möglichen Abschreibungsbedarfs auf die Beteiligung der Grand Metropolitan an der VAE-Tochtergesellschaft habe ausdrücklich nicht zu ihrem Mandat gehört.

Nach den dem VZB vorliegenden Informationen sei zudem nicht die Software selbst in die Grand Metropolitan eingebracht worden, sondern Anteile an einer Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Keine Einigung über Beteiligung des VZB

Auch über den Versuch, die Gesellschafter zu trennen, gibt es unterschiedliche Darstellungen. Smura hatte gegenüber Tageskarte erklärt, Grand Metropolitan habe dem VZB angeboten, dessen Beteiligung zum ursprünglich investierten Betrag zu übernehmen. Nach seiner Darstellung wären dadurch sämtliche investierten Mittel an das VZB zurückgeflossen.

Das VZB erklärt dagegen, eine Einigung sei daran gescheitert, dass es auf Empfehlung seiner Rechtsberater auf einer vorherigen Hinterlegung des Vergleichsbetrages auf einem notariellen Treuhandkonto bestanden habe.

Wörtlich erklärt das Versorgungswerk:

„Eine Einigung scheiterte letztlich daran, dass das VZB im Rahmen kaufmännischer Sorgfalt sowie auf anwaltlichen Rat hin auf einer vorab erfolgenden Hinterlegung des Vergleichsbetrages auf einem notariellen Treuhandkonto bestand. Dies diente dem erforderlichen Nachweis der tatsächlichen Kapitalverfügbarkeit von Herrn Smura.“

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch darüber, ob das VZB als Minderheitsgesellschafter ausreichend informiert wurde. Smura verweist unter anderem auf mehr als 15.000 E-Mails zwischen den Beteiligten. Das VZB erklärt dagegen, entscheidend sei nicht die Zahl der Nachrichten, sondern die aus seiner Sicht unzureichende Information zur Kapitalerhöhung im September 2025 und zur Einbringung der Anteile an der Gesellschaft, welche die „Voile d’Or Hotels“ hält.

Der Gerichtsbeschluss dokumentiert, dass das VZB am 12. September 2025 über eine geplante Kapitalerhöhung informiert wurde und eine „Opinion of Value“ erhielt. Anschließend verlangte das Versorgungswerk weitere Informationen. Die Ondernemingskamer kam zu dem Ergebnis, dass Grand Metropolitan das VZB angesichts des Umfangs der vorgesehenen Transaktion so hätte informieren müssen, dass es seine eigene Position bestimmen konnte.

VZB arbeitet frühere Investments auf

Die Auseinandersetzung mit Grand Metropolitan fällt in eine Zeit, in der das VZB frühere Investments und Geschäftsbeziehungen aufarbeitet. Nach Angaben des NDR fehlen dem Versorgungswerk rund eine Milliarde Euro. Der Sender berichtete im Juni 2026, mehrere Anwaltskanzleien seien damit beschäftigt, frühere Firmenkonstruktionen zu analysieren; zudem gebe es bereits eine Reihe von Schadenersatzklagen.

In diesem Zusammenhang berichtete der NDR auch über einen weiteren Rechtsstreit mit Bezug zur Hotellerie. Die Grand Metropolitan Hotel AG fordere demnach von der Fleesensee Holding GmbH rund 300.000 Euro für Managementdienstleistungen. Grand Metropolitan beruft sich laut NDR auf einen entsprechenden Vertrag. Die Fleesensee Holding bestreitet dagegen, dass dieser Vertrag aus dem Jahr 2024 zustande gekommen sei. Das VZB ist nach Angaben des Senders auch am Land Fleesensee beteiligt.

Das VZB hatte gegenüber Tageskarte erklärt, der heutige Verwaltungsausschuss arbeite mögliche frühere Pflichtverletzungen konsequent und systematisch auf. Dies umfasse auch die rechtliche und kaufmännische Überprüfung des Handelns von Geschäftspartnern aus der Vergangenheit.

Dann kommt Gravity ins Spiel

Kurz vor Abschluss der Tageskarte-Recherche kam eine weitere Entwicklung hinzu. Nach einer Medieninformation von Grand Metropolitan hat Gravity Capital aus Hongkong zum 30. Juni 2026 sämtliche Anteile an der Kingstone Capital UAE übernommen.

Martin Smura präzisierte gegenüber Tageskarte, Gravity habe 100 Prozent der Anteile an der Kingstone Capital UAE übernommen, die heute unter Gravity Hospitality Holding firmiere. Diese Gesellschaft halte 70,3 Prozent an der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. Die niederländische Holding solle künftig als Gravity Hospitality B.V. firmieren.

Damit seien nach Smuras Darstellung nicht unmittelbar die 70,3 Prozent an der niederländischen Holding übertragen worden. Vielmehr habe Gravity 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft übernommen, die diese 70,3-Prozent-Beteiligung hält.

Nach Darstellung von Grand Metropolitan wurde die Transaktion am 30. Juni 2026 vollzogen – gut zwei Wochen bevor die Ondernemingskamer am 16. Juli ihre Entscheidung traf.

Das VZB wusste nach eigenen Angaben nichts von dem Eigentümerwechsel:

„Nein. Insbesondere wurde das VZB hierüber weder im Vorfeld noch zum angeblichen Zeitpunkt der Transaktion am 30. Juni 2026 informiert.“

Auch der Ondernemingskamer war die behauptete Transaktion nach Einschätzung des VZB vor ihrem Beschluss nicht bekannt. Ob und wann das Gericht später davon Kenntnis erlangte, könne das Versorgungswerk allerdings nicht beurteilen.

Smura erklärte gegenüber Tageskarte, eine Information der Ondernemingskamer über die Transaktion sei nicht möglich gewesen. Der letzte Kontakt mit der Kammer habe im Rahmen der Anhörung am 21. Mai 2026 stattgefunden. Darüber hinaus bestehe für die Verfahrensbeteiligten keine Möglichkeit, die Richter außerhalb des Verfahrens direkt zu kontaktieren.

VZB sieht Gerichtsverfahren nicht berührt

Nach Einschätzung des VZB hätte die von Grand Metropolitan mitgeteilte Transaktion keine Auswirkungen auf die vom Gericht angeordneten Maßnahmen oder das Untersuchungsverfahren.

Die von Kingstone gehaltenen Anteile an der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. blieben nach Auffassung des VZB unabhängig von einem möglichen Eigentümerwechsel bei Kingstone unter der Verwaltung des gerichtlich bestellten Verwalters. Auch die gerichtlich eingesetzte interimistische Geschäftsführung und die angeordnete Untersuchung blieben bestehen.

Das VZB formuliert dabei ausdrücklich unter Vorbehalt:

„Selbst wenn entsprechende Änderungen am 30. Juni 2026 – also vor der Entscheidung des Gerichts in Amsterdam – rechtswirksam veranlasst worden sein sollten, hätte dies nach Einschätzung des VZB keinen Einfluss auf die Fortgeltung der gerichtlich angeordneten Maßnahmen oder die Durchführung der Untersuchung.“

Smura erklärte seinerseits, der neue Eigentümer sei über die Situation und das laufende Verfahren informiert gewesen.

Smura nennt frühere Verbindung zwischen Gravity und Genesis AI

Der Eigentümerwechsel ist noch aus einem anderen Grund interessant. In der neuen Medieninformation heißt es, im Rahmen der Transaktion seien insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an „Genesis AI“, Room Hub und Xenios von Gravity übernommen worden.

Smura stellte gegenüber Tageskarte zudem eine frühere Verbindung zwischen Gravity und „Genesis AI“ her:

„Gravity verfügt hierbei über eine besondere Sachkenntnis, da Kingstone Genesis AI im Jahr 2022 von Gravity für 100 Millionen Euro erworben hat.“

Nach Smuras Darstellung hatte Kingstone „Genesis AI“ bereits 2022 für 100 Millionen Euro von Gravity erworben. Unabhängig davon gehört die Bewertung der Sacheinlage aus dem Jahr 2022, bei der Genisys AI ein Wert von 100 Millionen Euro zugeschrieben wurde, zu den Vorgängen, die im Rahmen des Untersuchungsverfahrens geprüft werden sollen.

Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: In der neuen Medieninformation und in Smuras aktueller Antwort wird die Schreibweise „Genesis AI“ verwendet; im Gerichtsbeschluss und im bisherigen Verfahren ist von „Genisys AI“ die Rede. Aus den Tageskarte vorliegenden Informationen lässt sich nicht ableiten, dass der von Smura beschriebene Kauf von Gravity und die im Gerichtsbeschluss beschriebene Sacheinlage rechtlich ein und dieselbe Transaktion waren.

Grand Metropolitan betrachtet die Trennung von der bisherigen Joint-Venture-Struktur inzwischen als abgeschlossen. Das Untersuchungsverfahren in Amsterdam läuft dagegen weiter. Offen bleibt nach den Tageskarte vorliegenden Stellungnahmen, ob und wann das Gericht von dem nach Angaben von Grand Metropolitan bereits am 30. Juni vollzogenen Eigentümerwechsel Kenntnis erlangte.


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