Am Wochenende sorgte ein Kärntner Hotel im Netz mit einem „Strafenkatalog“ für Aufregung. Medienberichten zufolge sieht die Liste Geldstrafen für verschiedene Verfehlungen der Mitarbeiter vor. So zum Beispiel zwei bis zehn Euro fürs Zuspätkommen oder zwei Euro für eine dreckige Krawatte oder zu auffällige Unterwäsche. Bei der Geschäftsführung nachgefragt, wiegelte diese aber bereits ab: Die Liste sei lediglich eine Diskussionsgrundlage, die von den Mitarbeitern initiiert wurde.
Demnach sei es bei Mitarbeitergesprächen zur Sprache gekommen, dass sich manche über die Verfehlungen anderer Angestellte aufregen würden. Daher habe man gemeinsam mit den Mitarbeitern die Liste erstellt, um besagte Diskussionsgrundlage zu erhalten. Von einer festen Vereinbarung könne also nicht gesprochen werden.
Auch die zuständige Arbeiterkammer in Kärnten äußerte sich auf Anfrage des ORF zum Thema. Demnach seien solche Strafen nicht grundsätzlich erlaubt. Derartiges könne nur in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Doch auch dabei dürfe nicht gegen Rechte des Kollektivvertrags oder Gesetze verstoßen werden, wie Arbeitsrechtsexperte Peter Reichmann erklärte.