Zwei Klagen gegen Obergrenze bei Hotelauslastung in Mecklenburg-Vorpommern

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Gegen die Belegungsobergrenze von 60 Prozent der Betten in Hotels in Mecklenburg-Vorpommern liegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald zwei Klagen vor. Neben der Dorint-Hotelgruppe mit Sitz in Köln gebe es einen Normenkontrollantrag des Hotels Le Grand in Ahrenshoop, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Wann in diesen Verfahren mit einer Entscheidung zu rechnen sei, konnte er noch nicht sagen.

Nach Ansicht der Dorint-Hotelgruppe sind die Belegungsbeschränkungen unverhältnismäßig. Die Politik sei bislang nicht bereit, Entschädigungen wegen der Einschränkungsmaßnahmen zu gewähren, obwohl die verlorenen Umsätze unwiederbringlich seien. Das Abstellen auf Zimmer könne dazu führen, dass bei einer Familienbelegung mit Zustellbetten die tatsächliche Zimmerbelegung im Extremfall auf 30 Prozent beschränkt sei, argumetieren die Vertreter der Hotelmarke.

„Das ist doch reine Willkür, und schreckt potentielle Gäste ab, überhaupt einen Urlaub zu buchen“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsrats Chef der Dorint Gruppe. Der Unternehmer sieht ferner, dass Bundesländer wie Niedersachsen und das Saarland ähnliche unverhältnissmäßige Verordnungen erlassen hätten. „Bleibt nur zu hoffen, dass die übrigen Länder, die die touristische Nutzung erst ab dem 30. Mai 2020 wieder zulassen ihre Verordnungen gerechter, unkomplizierter und angemessener erstellen, wie etwa das Land NRW“, so Iserlohe. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn bei der Verfassung solcher Verordnungen keine pauschalen Einschränkungen erlassen würden, sondern individuelle Einzelerwägungen für den konkreten Beherbergungsbetrieb als maßgebendes Entscheidungskriterium herangezogen würden.

Vom 25. Mai an dürfen die Hotels in Mecklenburg-Vorpommern unter strengen Auflagen wieder Gäste aus ganz Deutschland empfangen.  

(dpa)


 

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