Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die anhaltende hochsommerliche Hitze lässt manchen Wein besser schmecken - hat aber auch zunehmend Schattenseiten. Im Großen und Ganzen überwiegen aber noch die positiven Auswirkungen der Klimaerwärmung, so das Deutsche Weininstitut.

Das Statistische Bundesamt verzeichnet für das erste Halbjahr 2026 einen Rückgang der gewerblichen Fleischproduktion in Deutschland. Während die Schweine- und Rindfleischerzeugung nahezu unverändert bleibt, sinkt das Geflügelfleischaufkommen deutlich.

Das Hotelgeschäft von Sabre wächst zweistellig: Im zweiten Quartal 2026 legte der hotelbezogene Umsatz um elf Prozent zu. Der Reisetechnologiekonzern steigerte auch den Gesamtumsatz und hob seine Prognosen für Pro Forma Adjusted EBITDA und Free Cash Flow an.

 

Ein möglicher mehrheitlicher Einstieg von Henkell International bei Maison Pommery kommt vorerst nicht zustande. Die Exklusivgespräche endeten ohne Einigung, während Pommery zugleich eine zusätzliche Finanzierung über 42,8 Millionen Euro vereinbart hat.

Manche kriegen schon beim Anblick Kopfweh, andere nie genug davon. Die Rede ist von Aperol Spritz, einem Trendgetränk seit Jahren - mit eigenen Songs und vielen Fans. Wie konnte es so weit kommen?

Schon wieder fällt die Statistik für die deutschen Bierbrauereien bitter aus. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres haben sie mit 3,85 Milliarden Litern noch einmal 2,2 Prozent weniger Bier verkaufen können als im ohnehin schon sehr schwachen Vorjahr.

Beim Hopfen geht es noch viel schneller nach unten - und trotzdem gibt es noch zu viel. Zwei Kontinente trotzen dem Abwärtstrend. Und in Deutschland droht ein Brauereienschwund.

Die Warenhauskette erhält nach Wochen der Unruhe frisches Geld. Doch die Warenhauskette will ihr Filialnetzes verkleinern. In diesen Städten müssen Standorte um ihre Zukunft zittern.

Die Fachmesse Alles für den Gast erweitert ihr Konzept für 2026 um neue Themenwelten, Veranstaltungsformate und zusätzliche Aussteller. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Salzburg steht das Zusammenspiel von Künstlicher Intelligenz und persönlicher Gastlichkeit.

Sie sind vergleichsweise leicht und gelten als gute Speisebegleiter: Leichtere Weine im Kabinett-Stil aus Deutschland sind nach Einschätzung von Fachleuten im In- und Ausland zunehmend gefragt.