Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Startschuss für ein millionenschweres Bauprojekt: In der Düsseldorfer Ulmenstraße entsteht bis 2027 ein neuer Metro Großmarkt. Der Standort setzt auf ein nachhaltiges Energiekonzept und soll die Versorgung der regionalen Gastronomie langfristig sichern.

Die Internorga 2026 in Hamburg präsentiert ihr Rahmenprogramm. Von Trendanalysen auf der Open Stage bis hin zu Fachkongressen über Nachhaltigkeit und Digitalisierung bietet die Messe Impulse und Lösungen für die Herausforderungen der Branche.

Die Finalisten für den Internorga Zukunftspreis 2026 wurden bekannt gegeben. Neun Unternehmen aus den Bereichen Food, Technik und Gastgewerbe konkurrieren im März in Hamburg um die Auszeichnung für besondere Innovationskraft und Nachhaltigkeit.

Mineralwasser mit Geschmack und stilles Wasser: Das sind 2025 Wachstumstreiber beim Gerolsteiner Brunnen gewesen. Vor allem Wasser ohne Kohlensäure habe überdurchschnittliche Zuwächse erzielt, teilte das Unternehmen mit.

Eigentlich machen niedrige Temperaturen Grünkohl bekömmlicher. In diesem Jahr haben ihm jedoch viele Schneefälle zugesetzt. Einige Bauern beenden die Erntesaison vorzeitig. Das Wintergemüse wird bis Ende März in geselliger Runde gegessen.

Das VDP-Weingut St. Antony kombiniert 2026 Weinverkostungen mit akustischen Erlebnissen. Mit der Silent Disco Weinprobe in Nierstein und einem technischen StudioTalk in Mainz-Gonsenheim werden neue Wege in der Weinvermittlung beschritten.

Die schottische Brauerei Brewdog hat die Beratungsgesellschaft AlixPartners beauftragt, um neue Investoren zu gewinnen oder einen vollständigen Verkauf vorzubereiten. Davon könnten die weltweit vier Brauereien, die rund 70 Bars sowie die bekannten Marken wie Punk IPA betroffen sein.

Der Schweizer Hersteller Franke Coffee Systems nutzt die Fachmesse Intergastra in Stuttgart für die Deutschlandpremiere seiner neuen A-Linie. Die Modellreihen A600 und A800 lösen die bisherige Generation ab und richten sich an Betriebe in der Gastronomie, Hotellerie und im Außer-Haus-Markt.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen eine stabile Produktion zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke in Deutschland, während Light-Produkte Zuwächse verzeichnen.

Die Fachmesse Intergastra hat ihren Status als zentraler Treffpunkt für das Gastgewerbe untermauert. Rund 80.000 Fachbesucher besuchten das Stuttgarter Messegelände, um sich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung zu informieren.