Bier zu teuer: AB InBev muss 200 Millionen Euro Geldbuße zahlen

| Industrie Industrie

Die Europäische Kommission hat AB InBev wegen eines Verstoßes gegen das EU‑Kartellrecht zu einer Geldbuße von 200 Millionen Euro verdonnert. Das weltweit größte Bierunternehmen habe nach Ansicht der Kommission seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt missbraucht, um billigere Einfuhren von Bier der Marke Jupiler aus den Niederlanden nach Belgien zu verhindern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die Verbraucher in Belgien mussten mehr für ihr Lieblingsbier bezahlen, weil AB InBev den grenzüberschreitenden Verkauf zwischen den Niederlanden und Belgien gezielt beschränkt hat. Versuche von marktbeherrschenden Unternehmen, den Binnenmarkt zu fragmentieren, um hohe Preise aufrechtzuerhalten, sind illegal. Deshalb haben wir gegen AB InBev eine Geldbuße von 200 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das EU‑Kartellrecht verhängt.“

In den Niederlanden günstiger als in Belgien

Anheuser-Busch InBev ist der weltweit größte Bierbrauer. Seine beliebteste Biermarke in Belgien ist Jupiler, auf die rund 40 % der Verkäufe auf dem gesamten belgischen Biermarkt entfallen. AB InBev vertreibt Jupiler auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, so z. B. in den Niederlanden und Frankreich. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbs auf dem niederländischen Markt verkauft AB InBev Jupiler dort zu niedrigeren Preisen an Einzelhändler und Großhändler als in Belgien.

Im Juni 2016 leitete die Kommission eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob AB InBev gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem es seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt dazu missbraucht hat, Biereinfuhren aus Nachbarländern zu verhindern. Im November 2017 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an das Unternehmen.

Im aktuellen Beschluss wurde festgestellt, dass AB InBev auf dem belgischen Biermarkt eine beherrschende Stellung innehat. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission aufgrund des konstant hohen Marktanteils des Unternehmens, seiner Fähigkeit, unabhängig von anderen Bierherstellern die Preise zu erhöhen, sowie der Existenz von Hindernissen für den Markteintritt eines ernstzunehmenden Wettbewerbers und für eine deutliche Expansion von Wettbewerbern. Zudem können die Einzelhändler AB InBev durch ihre Nachfragemacht nur begrenzt etwas entgegensetzen, da einige Biermarken des Unternehmens für sie von wesentlicher Bedeutung sind.

Marktmacht bringt Verantwortung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

AB InBev hat seine marktbeherrschende Stellung in Belgien missbraucht, indem es gezielt die Möglichkeit von Supermärkten und Großhändlern beschränkte, Jupiler in den Niederlanden zu niedrigeren Preisen zu kaufen und nach Belgien einzuführen. Das Ziel dieser Strategie bestand darin, die Einfuhr günstigerer Jupiler-Biere aus den Niederlanden zu begrenzen, um die höheren Preise in Belgien aufrechtzuerhalten. AB InBev wandte mit Blick auf dieses Ziel vier verschiedene Praktiken an:

  1. Es änderte die Verpackung einiger seiner an Einzelhändler und Großhändler in den Niederlanden gelieferten Jupiler-Bierprodukte, um diesen Abnehmern den Verkauf der Produkte in Belgien zu erschweren. Zu diesem Zweck entfernte es die französischen Lebensmittelinformationen vom Etikett und änderte das Design und die Größe von Bierdosen.
     
  2. AB InBev belieferte einen Großhändler in den Niederlanden nur mit begrenzten Mengen, um die Einfuhr dieser Bierprodukte nach Belgien zu beschränken.
     
  3. Einige Produkte von AB InBev sind für Einzelhändler in Belgien sehr wichtig, da die Kunden davon ausgehen, sie bei ihnen zu finden. AB InBev weigerte sich, einem Einzelhändler diese Produkte zu verkaufen, wenn dieser nicht zustimmte, seine Einfuhren von billigerem Jupiler-Bier aus den Niederlanden nach Belgien zu begrenzen.
     
  4. AB InBev machte Sonderangebotspreise für einen Einzelhändler in den Niederlanden davon abhängig, dass diese Sonderangebotspreise nicht an Abnehmer in Belgien weitergegeben wurden.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten kam die Kommission zu dem Schluss, dass AB InBev seine beherrschende Stellung vom 9. Februar 2009 bis zum 31. Oktober 2016 unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausgenutzt hat. Das Unternehmen enthielt den europäischen Verbrauchern damit einen der wichtigsten Vorteile des europäischen Binnenmarkts vor: die Möglichkeit einer größeren Auswahl und günstigerer Einkäufe. Daher beschloss die Kommission, eine Geldbuße gegen AB InBev zu verhängen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereits sechs Monate vor dem Start verzeichnet die Internorga 2026 eine starke Buchungslage. Über 90 Prozent der Ausstellungsfläche sind bereits belegt. Die Veranstaltung findet vom 13. bis 17. März in Hamburg statt.

Die Prädikatsweingüter in Deutschland spüren die Weinkrise weniger stark als viele anderen Winzer. Warum, erklärt VDP-Präsident Christmann.

Pressemitteilung

​​​​​​​Auf der Host präsentiert Winterhalter unter dem Leitmotiv „Don’t worry. Just wash.“ seine Spülsysteme und ergänzt diese um Services mit zahlreichen Vorteilen für Kunden. Mit EasyAccess, Remote Services und EcoPilot zeigt das Unternehmen, wie sich Spülprozesse künftig noch einfacher, sicherer und wirtschaftlicher gestalten lassen. Ziel der Entwicklungen ist es, maximale Betriebssicherheit zu bieten und den Spülalltag zu erleichtern.

Pressemitteilung

​​​​​​​Die Nominierten in den vier Kategorien des GREEN MONARCH Award 2025 wurden offiziell bekanntgegeben. Diese Shortlist bietet einen Überblick über die herausragendsten nachhaltigen Initiativen der Hospitality Branche. Jetzt entscheidet das öffentliche Voting über die Preisträger.

Um kaum ein Getränk gibt es derzeit einen solch globalen Hype wie um Matcha. Der leuchtend grüne japanische Tee ist in aller Munde - und wird knapper. Eine deutsche Pionierin hat jedoch einen Plan.

Mineralisch, salzig, rauchig – so werden Weine oft beschrieben. Wer genau schmeckt, erkennt, was für Winzer klar ist: Wein ist mehr als nur Traube und bei jedem Schluck spricht der Weinberg mit. Klingt phänomenal, oder? Doch die Beschreibungen werfen auch Fragen auf: Kann man Geografie wirklich schmecken?

Circus SE, ein Unternehmen für KI-Software und Robotik, hat die industrielle Serienfertigung seiner autonomen KI-Roboter gestartet. Sechs Monate nach dem Aufbau der Produktionsstätte wurde der erste CA-1-Roboter der vierten Generation fertiggestellt. Weitere Roboter befinden sich bereits parallel in Produktion.

Steigende Produktionskosten, weniger Weintrinker, verunsicherte Verbraucher sowie US-Zölle: Die deutschen Winzer und Winzerinnen sind nach Einschätzung von Fachleuten in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg.

Pressemitteilung

Der dritte GreenSign Community Circle des Jahres hat gezeigt, wie lebendiger Austausch in der nachhaltigen Hotellerie aussehen kann. Im Hyatt Regency Mainz kamen Ende August Hoteliers und GreenSign Partner zusammen, um sich über aktuelle Trends, praxisnahe Lösungen und konkrete Maßnahmen auszutauschen.

Pressemitteilung

Der zweite GreenSign Community Circle des Jahres fand am 5. Mai 2025 im inspirierenden Umfeld des Düsseldorfer Medienhafens statt und brachte rund 50 Hoteliers, Gastronomen und Partner der nachhaltigen Zulieferindustrie zusammen.