Bier zu teuer: AB InBev muss 200 Millionen Euro Geldbuße zahlen

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Die Europäische Kommission hat AB InBev wegen eines Verstoßes gegen das EU‑Kartellrecht zu einer Geldbuße von 200 Millionen Euro verdonnert. Das weltweit größte Bierunternehmen habe nach Ansicht der Kommission seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt missbraucht, um billigere Einfuhren von Bier der Marke Jupiler aus den Niederlanden nach Belgien zu verhindern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die Verbraucher in Belgien mussten mehr für ihr Lieblingsbier bezahlen, weil AB InBev den grenzüberschreitenden Verkauf zwischen den Niederlanden und Belgien gezielt beschränkt hat. Versuche von marktbeherrschenden Unternehmen, den Binnenmarkt zu fragmentieren, um hohe Preise aufrechtzuerhalten, sind illegal. Deshalb haben wir gegen AB InBev eine Geldbuße von 200 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das EU‑Kartellrecht verhängt.“

In den Niederlanden günstiger als in Belgien

Anheuser-Busch InBev ist der weltweit größte Bierbrauer. Seine beliebteste Biermarke in Belgien ist Jupiler, auf die rund 40 % der Verkäufe auf dem gesamten belgischen Biermarkt entfallen. AB InBev vertreibt Jupiler auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, so z. B. in den Niederlanden und Frankreich. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbs auf dem niederländischen Markt verkauft AB InBev Jupiler dort zu niedrigeren Preisen an Einzelhändler und Großhändler als in Belgien.

Im Juni 2016 leitete die Kommission eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob AB InBev gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem es seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt dazu missbraucht hat, Biereinfuhren aus Nachbarländern zu verhindern. Im November 2017 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an das Unternehmen.

Im aktuellen Beschluss wurde festgestellt, dass AB InBev auf dem belgischen Biermarkt eine beherrschende Stellung innehat. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission aufgrund des konstant hohen Marktanteils des Unternehmens, seiner Fähigkeit, unabhängig von anderen Bierherstellern die Preise zu erhöhen, sowie der Existenz von Hindernissen für den Markteintritt eines ernstzunehmenden Wettbewerbers und für eine deutliche Expansion von Wettbewerbern. Zudem können die Einzelhändler AB InBev durch ihre Nachfragemacht nur begrenzt etwas entgegensetzen, da einige Biermarken des Unternehmens für sie von wesentlicher Bedeutung sind.

Marktmacht bringt Verantwortung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

AB InBev hat seine marktbeherrschende Stellung in Belgien missbraucht, indem es gezielt die Möglichkeit von Supermärkten und Großhändlern beschränkte, Jupiler in den Niederlanden zu niedrigeren Preisen zu kaufen und nach Belgien einzuführen. Das Ziel dieser Strategie bestand darin, die Einfuhr günstigerer Jupiler-Biere aus den Niederlanden zu begrenzen, um die höheren Preise in Belgien aufrechtzuerhalten. AB InBev wandte mit Blick auf dieses Ziel vier verschiedene Praktiken an:

  1. Es änderte die Verpackung einiger seiner an Einzelhändler und Großhändler in den Niederlanden gelieferten Jupiler-Bierprodukte, um diesen Abnehmern den Verkauf der Produkte in Belgien zu erschweren. Zu diesem Zweck entfernte es die französischen Lebensmittelinformationen vom Etikett und änderte das Design und die Größe von Bierdosen.
     
  2. AB InBev belieferte einen Großhändler in den Niederlanden nur mit begrenzten Mengen, um die Einfuhr dieser Bierprodukte nach Belgien zu beschränken.
     
  3. Einige Produkte von AB InBev sind für Einzelhändler in Belgien sehr wichtig, da die Kunden davon ausgehen, sie bei ihnen zu finden. AB InBev weigerte sich, einem Einzelhändler diese Produkte zu verkaufen, wenn dieser nicht zustimmte, seine Einfuhren von billigerem Jupiler-Bier aus den Niederlanden nach Belgien zu begrenzen.
     
  4. AB InBev machte Sonderangebotspreise für einen Einzelhändler in den Niederlanden davon abhängig, dass diese Sonderangebotspreise nicht an Abnehmer in Belgien weitergegeben wurden.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten kam die Kommission zu dem Schluss, dass AB InBev seine beherrschende Stellung vom 9. Februar 2009 bis zum 31. Oktober 2016 unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausgenutzt hat. Das Unternehmen enthielt den europäischen Verbrauchern damit einen der wichtigsten Vorteile des europäischen Binnenmarkts vor: die Möglichkeit einer größeren Auswahl und günstigerer Einkäufe. Daher beschloss die Kommission, eine Geldbuße gegen AB InBev zu verhängen.


 

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