Bierkartell-Verfahren: Carlsberg will Freispruch

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Ein Euro mehr je Kasten Pils: Im Jahr 2007 sollen sich namhafte deutsche Brauereien verbotenerweise abgesprochen und Anfang 2008 die Preise fast im Gleichschritt angehoben haben. Das Bier ist längst getrunken, doch der Fall beschäftigt mehr als 13 Jahre später immer noch die Justiz. Seit Freitag verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut über den Einspruch des Brauereiriesen Carlsberg Deutschland gegen den deswegen verhängten Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes über 62 Millionen Euro.

Der dänische Bierbrauer will das Thema endlich vom Tisch haben. «Am Ende des Verfahrens kann aus unserer Sicht nur ein Freispruch für Carlsberg stehen», sagte der Rechtsanwalt des Brauereiriesen, Jürgen Wessing, am Freitag zum Prozessauftakt vor dem 6. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Doch das Bundeskartellamt hält an seinen Vorwürfen fest.

Bereits 2014 hatte die Wettbewerbsbehörde gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger, Krombacher und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. «Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohe Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals.

Carlsberg hatte die Entscheidung der Wettbewerbshüter im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien jedoch nicht hingenommen und Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Es war der Aufakt zu einem Justizmarathon. Zwar hatte Carlsberg zunächst Erfolg, denn das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte das Verfahren gegen die Brauerei wegen Verjährung der Vorwürfe ein. Doch wurde diese Entscheidung im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof komplett aufgehoben. Der Fall muss deshalb jetzt vor einem anderen Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts neu verhandelt werden.

Noch einmal sollen deshalb jetzt vor Gericht zahlreiche Zeugen gehörte werden. Wie gut sie sich an die Treffen und Telefonate im Jahr 2007 allerdings noch erinnern können, ist ungewiss. Wie mühsam die Wahrheitsfindung seien dürfte, zeigte sich schon in einem anderen Bierkartellverfahren gegen drei kleine Kölsch-Brauereien, das derzeit nach über einem Jahr Verhandlungsdauer in Düsseldorf seinem Ende entgegengeht. Ein Urteil wird nun am 8. September erwartet. «Die Kosten für Staatskasse und Unternehmen überschreiten die in Rede stehenden Bußgelder bei weitem», stellte das Fachblatt «Lebensmittel Zeitung» in Bezug auf dieses Verfahren kürzlich fest (Tageskarte berichtete).

Für den Carlsberg-Prozess sind zunächst 33 Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Carlsberg-Rechtsanwalt Wessing zeigte sich zum Auftakt siegesgewiss. «Carlsberg hat keine Preise abgesprochen.» Auch von einem abgestimmten Verhalten könne keine Rede sein. Die Entscheidung zu einer Preiserhöhung Anfang 2008 sei vom Unternehmen autonom getroffen worden und habe sogar zu vorübergehenden Umsatzeinbußen geführt. Die Beweisaufnahme werde zeigen, dass es keine Belege für wettbewerbslenkende Absprachen gebe.

Was auch immer die Zeugenaussagen am Ende ergeben, eine Sorge muss der dänische Brauereikonzern wohl nicht mehr haben: Dass die Geldbuße bei einer Niederlage dramatisch höher ausfällt als bisher. Selbstverständlich ist das nicht. Denn in der ersten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht hatte die Generalstaatsanwaltschaft noch eine Vervierfachung des Bußgeldes auf 250 Millionen Euro gefordert.

Doch sagte der Vorsitzende Richter des 6. Kartellsenats, Ulrich Egger, in einem Vorgespräch bereits, dass für seinen Senat nach dem Stand der Dinge ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe kaum vorstellbar sei. Tendenziell werde es im Falle einer Verurteilung «deutlich niedriger» ausfallen. (dpa)


 

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