Paulaner darf weiter «Spezi» verkaufen

| Industrie Industrie

Wer in einer Wirtschaft irgendwo in Deutschland ein «Spezi» bestellt, bekommt eine Mischung aus Orangenlimonade und Cola vorgesetzt - egal von welcher Firma. Denn der Begriff hat sich seit vielen Jahren für jede Form des bräunlichen Mischgetränks durchgesetzt. Dabei gibt es in Bayern zwei Brauereien, die ihre prickelnde Brause explizit unter dem Namen «Spezi» vertreiben. Jahrzehntelang ging diese Koexistenz gut, doch nun musste ein Gericht entscheiden: Darf auch die große Paulaner-Brauerei aus München ihr Produkt «Spezi» nennen oder steht das nur der kleinen Brauerei Riegele aus Augsburg zu?

Die Münchner dürfen, entschied das Landgericht München I am Dienstag. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es geht um viel Geld: Der Streitwert in dem Zivilprozess lag bei rund zehn Millionen Euro.

Wenn auch über den richtigen Artikel - «der» und «das» Spezi sind am geläufigsten, aber auch «die» Spezi lässt sich nachweisen - trefflich diskutiert werden kann, herrscht bei einem Einigkeit: «Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat», sagte Co-Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen «Spezi» eintragen lassen, die Konkurrenz aus Oberbayern kam in den 60ern auf den Markt.

Der Riegele-Slogan damals: «Ein Spezi muss dabei sein.» Eine Namenswahl mit Augenzwinkern, ist ein Spezi in Süddeutschland doch eine Bezeichnung für einen guten Kumpel. Doch mit der großen Konkurrenz aus München waren die Augsburger zuletzt nicht mehr gut Freund. Die Brauerei wollte eine neue Lizenzvereinbarung abschließen und somit Geld dafür bekommen, dass «Paulaner Spezi» auch weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Nach Ansicht der Münchner eine Forderung ohne rechtliche Grundlage, weswegen sie eine Feststellungsklage einreichten.

Kompliziert machten die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Während Riegele zum einen die Rechtsnachfolge der heutigen Paulaner-Gruppe bezweifelte, sah sie zum anderen diese Vereinbarung als Lizenzvertrag an, den man nun - verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag - gekündigt habe.

Paulaner erachtete so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig, weil man 1974 nur vereinbart habe, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen, hieß es.

Dieser Sichtweise schloss sich nun das Landgericht München I an, das neben der Rechtsnachfolge auch den Fortbestand der Vereinbarung bejahte. Zudem sei die Vereinbarung als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen, mit der eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen sei. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert.

Solche Abgrenzungsvereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer.

«Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist», kommentierte Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher die Entscheidung. «Jedes hat seinen Geschmack, jedes seine Fans, und jetzt hat jedes seinen Platz.» Um die 900 000 Hektoliter produziert Paulaner jährlich von seinem Mischgetränk, das sind umgerechnet rund 180 Millionen der beliebten Halbliter-Flaschen.

Priller-Riegele bewertete das Urteil hingegen als «nicht nachvollziehbar». Man sei nach wie vor der Meinung, dass es legitim sei, dass Paulaner sich an den Kosten der Markenpflege beteilige. Daher wolle man die Urteilsbegründung nun in Ruhe prüfen. «Uns war von vornherein klar, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen gehen könnte», sagte der Junior-Chef der «Augsburger Allgemeinen».

Damit könnte Paulaner doch noch das Schicksal drohen, entweder viel Geld zahlen oder über einen alternativen Namen nachdenken zu müssen. Eine andere Brauerei aus Augsburg hat das Problem übrigens von vornherein geschickt umgangen: Sie hat ihren Cola-Orangen-Mix «Bazi» genannt. Für alle Norddeutschen: Damit ist im Bairischen - durchaus auch liebevoll - ein durchtriebenes Schlitzohr oder ein pfiffiger Schlingel gemeint.  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Anfänge waren holprig. Firmengründer Dietrich Mateschitz hatte gar Existenzängste. Ein Jahr nach seinem Tod erinnert sich ein Weggefährte - und ist sich sicher: Der Erfolg von Red Bull hat noch lange keine Grenzen.

Die Schwäche des russischen Rubels und der türkischen Lira haben dem Großhändler Metro im Sommer einen Umsatzrückgang eingebrockt. Im gesamten abgelaufenen Geschäftsjahr blieb dem Großhandelskonzern damit noch ein unbereinigtes Umsatzplus von 2,7 Prozent auf 30,6 Milliarden Euro.

Bundesweit betrachtet wird die Weinlese in diesem Jahr eher durchschnittlich bei den Erträgen. Aus qualitativer Sicht hat der Weinjahrgang 2023 alles geboten. Bei Rieslingtrauben sind Spitzenqualitäten möglich. Zu den weiteren Gewinnern zählen der Silvaner, internationale Rotweinsorten und auch die neuen robusten Rebsorten.

Der Getränkehersteller Red Bull sieht noch viel Spielraum für großes Wachstum. «Das Potenzial ist unglaublich», sagt Volker Viechtbauer, Berater des Firmenerben Mark Mateschitz. Im Heimatmarkt Österreich liege der Pro-Kopf-Verbrauch des Energydrinks statistisch bei 35 Dosen pro Jahr, in den USA erst bei etwa 13.

Bei ihren Neuheiten setzen viele Aussteller auf der Messe Anuga auf Themen wie vegane Ernährung und Bio. Gleichzeitig bleibt ein Großteil der Verbraucher dem Gewohnten treu und achtet verstärkt auf den Preis. Ein Spagat für die Ernährungsbranche.

Wein aus Schleswig-Holstein? Klingt für viele noch gewöhnungsbedürftig, wird aber beliebter. Die Lese dieses Jahr ist fast durch. Und der Jahrgang verspricht ein guter zu werden.

Wie viel Kalorien hat das Glas Wein? Nährwerte und Zutaten müssen künftig auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein. Winzer und Verbände finden das durchaus sinnvoll, kämpfen aber mit Detailfragen.

Auf der Intergastra erwartet die Besucherinnen und Besucher aus dem Hotel- und Gastgewerbe im Februar 2024 wieder die ganze Welt der Gastlichkeit. Hier treffen sich Entscheiderinnen und Entscheider aus Hotellerie, Gastronomie und Außer-Haus-Markt, Verbände, aber auch Studierende und Auszubildende.

Das Wetter war wechselhaft - aber zum Ende der Saison spielt es den fränkischen Winzern in die Karten. Mit der Ernte sind sie zufrieden und für den Jahrgang 2023 zuversichtlich. Man dürfe «dieses Jahr wunderbare Weine aus Franken» erwarten.

Der Tag des österreichischen Bieres am 30. September ist quasi ein inoffizieller Feiertag im Land, ist doch für knapp 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung Bier wichtig für die österreichische Getränkekultur.