Spezi-Verfahren - Paulaner gegen Berentzen

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Im Rechtsstreit zwischen Paulaner und Berentzen um das Design einer Cola-Mix-Flasche wird am Nachmittag ein Urteil erwartet. Das Münchner Landgericht entscheidet, ob die Brauerei zu Recht moniert, dass das Design der von Berentzen vertriebenen Mio Mio Cola+Orange Mische dem der bekannten Spezi-Flaschen zu ähnlich sei. Die Frage ist nicht banal, der Streitwert liegt bei einer Viertelmillion Euro.

Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen und sieht seine Rechte durch das Design des Emsländer Getränkeherstellers Berentzen verletzt. Auch auf dem Etikett der Mische gebe es eine geschwungene Gestaltung, argumentierte das Münchner Unternehmen vor Gericht. Und vergleiche man die Farben mit denen auf der Mio-Mio-Flasche, seien sie teilweise mit dem bloßen Auge nicht zu unterscheiden. Zu 100 Prozent identisch sind die Farben aber nicht.

Grundsätzlich argumentiert die Brauerei, dass Farben oder Farbkombinationen dann zur Marke werden, wenn sie vom Kunden als Herkunftsnachweis verstanden werden.

Wellen, Farben und Tapeten: Worum gestritten wird

Berentzen, das vor allem für Spirituosen wie «Apfelkorn» bekannt ist, hatte hingegen argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man nun mal Kreise und keine Wellen auf seiner Flasche abgebildet. Die Idee dazu soll von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs kommen. 

Der Paulaner-Anwalt hielt die Tapete in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli dagegen für irrelevant. Rein rechtlich gehe es um die Frage, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte habe – die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand.

Warum Paulaner vor Gericht zieht

Doch was befürchtet Paulaner, wenn Konkurrenten Cola-Mix-Getränke auf den Markt bringen, deren Flaschen den eigenen ähnlich sind? Das würde die eigene Marke schwächen, sagte Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, jüngst der «Süddeutschen Zeitung». Die Fünf-Farben-Welle diene dann irgendwann nicht mehr als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten. 

Nicht das erste Spezi-Verfahren

Es ist nicht das erste Mal, dass Paulaner die Konkurrenz wegen des Spezi-Designs verklagt. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Münchner entschieden. Damals war es um die «Brauerlimo» der Homburger Karlsberg Brauerei gegangen. Das Gericht wertete die Farbgestaltung damals als Herkunftshinweis. 

2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit selbst Beklagte. Die kleinere Brauerei Riegele aus Augsburg hatten mit den Münchnern über die Rechte am Namen Spezi gestritten und vergeblich versucht, Lizenzgebühren für den Namen zu bekommen.


 

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