Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.
Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.
Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.
Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat die Minijobs als frauenfeindlich gegeißelt. Geringfügige Beschäftigung hindere Mütter demnach am beruflichen Aufstieg. „Die meisten Frauen wollen nach der Babypause in Teilzeit arbeiten. Und landen dann in einem Minijob“, beklagte die Ministerin in der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“. Nur in Ausnahmefällen sei der Minijob eine Brücke in den Arbeitsmarkt. „Stattdessen sehen wir Klebeeffekte: einmal Minijob – immer Minijob“, so Schröder.
Alles neu im neuen Jahr? Zumindest bei der Rundfunkgebühr hat sich zum Jahreswechsel einiges getan. Ab sofort muss jeder Haushalt den Regelbeitrag von 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Und das völlig unabhängig davon, ob dort Radio- und Fernsehgeräte vorhanden sind. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote vermehrt via Smartphone und Laptop zu empfangen sind. Immer mehr Bürger hätten deswegen ihre bisherigen Geräte abgemeldet.
Das umstrittene Positionspapier von FDP-Chef Philipp Rösler stößt auf wenig Gegenliebe. Die vom Vizekanzler und Wirtschaftsminister geforderten Abstriche beim Kündigungsschutz seien mit der CDU nicht zu machen, so CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe in einem Interview. Die Arbeitnehmer hätten durch Lohnzurückhaltung einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland gut dastehe, machte Gröhe deutlich. Es sei daher richtig, ihnen Sicherheit in guter Arbeit zu geben.
Der Jahreswechsel wird sich bei den Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie in Brandenburg vor allen Dingen in der Lohntüte bemerkbar machen. Ab Januar erhalten Köche, Kellner und Co. sieben Prozent mehr Geld. Zukünftig soll der Verdienst stufenweise auf das um 20 Prozent höhere Berliner Niveau angehoben werden. Daher folgen weitere Steigerungen um jeweils fünf Prozent zum Jahresbeginn 2014 und 2015.
Das wird die Troika nicht gern hören: Zeitungsberichten zufolge plane Griechenland, die Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe zu senken. Um einzelne Branchen vor dem Zusammenbruch zu bewahren, wolle Tourismus-Ministerin Olga Kefaloyianni die Mehrwertsteuer von 23 Prozent auf 13 senken. Im griechischen Gastgewerbe sind die Umsätze in 2012 um 40 Prozent eingebrochen, 4.000 Unternehmen mussten bisher schließen, 30.000 Arbeitsplätze wurden gestrichen.
Und weiter geht´s beim Mindestlohn. Laut einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ habe Bundesbildungsministerin Anette Schavan (CDU) die FDP dazu aufgefordert, schnell einer gesetzlichen Mindestlohnregelung zuzustimmen. Ihr Wunsch sei es, dass ihnen die Einführung einer Lohnuntergrenze noch in dieser Wahlperiode gelingen werde. Sie halte das für eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und bezog sich dabei auf die katholische Soziallehre – es ginge schließlich um die Würde der Arbeit. Als Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken werde FDP-Chef Philipp Rösler diese Soziallehre sicherlich gut kennen, so die Ministerin.
Die Branche kann durchatmen – Die Gema verzichtet auf die Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife. Der Verhandlungsmarathon zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter scheint also vorerst ausgestanden. Laut Aussage des Dehoga können somit alle Veranstaltungen, wie etwa in Clubs und Diskotheken, in Hotels, Gaststätten oder auf Straßenfesten, auf Basis der herkömmlichen Tarife geplant und umgesetzt werden. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn auch die Musikveranstalter mussten in den sauren Apfel beißen und standen der Gema einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent zu. Für Diskotheken und Clubs wird es ab dem 1. April sogar um weitere zehn Prozent teurer, sie können sich jedoch über den Wegfall des sogenannten Vervielfältigungszuschlags freuen. Ein weiterer Haken: Die Regelung gilt nur für das nächste Jahr.
Viele Chefs im Gastgewerbe würden beim Weihnachtsgeld mogeln, ist sich der Kölner Geschäftsführer der NGG Ernst Busch sicher. Aus diesem Grund habe die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten dazu aufgerufen, dass die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe noch vor Weihnachten ihre Gehaltsabrechnungen genau unter die Lupe nehmen sollten. Die Sonderzahlung sei das gute Recht aller Beschäftigten in NRW, die länger als ein Jahr im Betrieb angestellt seien. Alle, die im Westen bisher nichts bekommen hätten, sollten das Weihnachtsgeld schriftlich bei ihrem Chef einfordern, so Busch.