Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.
Schleswig-Holsteins Pläne für ein im Ländervergleich extrem hohes Bußgeld von 1000 Euro für vorsätzlich falsche Kontaktangaben beim Restaurantbesuch, stößt auf scharfe Kritik der Branche.
Sachsen-Anhalt wird keine Bußgelder für falsche Angaben beim Restaurantbesuch einführen, weil es die Kontaktlisten gerade erst abgeschafft hat. Bund und Länder hatten beschlossen, dass ein Bußgeld für falsche Angaben dort fällig wird, wo es Kontaktlisten gibt.
Mehrfach gaben sich Gäste auch in Schleswig-Holstein auf Kontaktlisten mit Fantasienamen wie Mickey Mouse oder Darth Vader aus. Das erschwert die Nachverfolgung bei Corona-Infektionen. Künftig drohen Gästen dafür 1000 Euro Bußgeld. Weitere Lockerungen sind aktuell nicht geplant.
«Null Toleranz» heißt es künftig für Menschen, die auf die Kontaktlisten in Gaststätten etwa «Donald Duck» schreiben. NRW greift im Kampf gegen das Corona-Virus stärker durch als andere Bundesländer.
Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten.
Gäste, die in Restaurants falsche Einträge auf den Gästelisten machen, sollen, nach dem Willen von Bund und Ländern, künftig mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen - und nicht die Wirte. Kanzlerin Angela Merkel hatte zuvor davon gesprochen, die Betreiber von Restaurants stärker in die Pflicht nehmen zu wollen.
„Wir brauchen keine verordnete Zwangsquarantäne. Was wir brauchen, ist eine Ausweitung der Tests“, erklärt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, und leitet mit diesen Worten die neue Social Media-Kampagne des Verbandes ein.
Angesichts der aktuellen Corona-Zahlen schlägt der Bund für Feiern in öffentlichen Räumen eine Obergrenze von 50 Teilnehmern vor. Verstöße beim Eintragen in Kontaktlisten sollen mit 50 Euro geahndet werden. Zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol in der Gastronomie sollen erlassen werden können.