Politik

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Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Nach Ansicht der EU-Kommission ist auch die überarbeitete Version der Pkw-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht. Der zur Prüfung vorgelegte Gesetzestext laufe auf einen fundamentalen Bruch des Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinaus, erklärte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Vor allem die Anrechnung auf die Kfz-Steuer heimischer Autofahrer sowie die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer stießen auf Ablehnung.

Nach vier erfolglosen Tarifrunden zwischen der NGG und dem Bundesverband der Systemgastronomie, erhöhen die Gewerkschafter jetzt den Druck. Wie die NGG mitteilte, habe sie zum ersten Mal in der Geschichte der Systemgastronomie in Deutschland zu Warnstreiks aufgerufen. Die Forderungen der Angestellten sind ein Einstiegslohn über dem gesetzlichen Mindestlohn, eine faire Erhöhung aller Entgeltgruppen sowie eine rasche Angleichung der Ost- und Westlöhne.

Das Tarifeinheitsgesetz scheint auf den Konflikt zwischen der Deutschen Bahn und ihren Lokführern nicht sehr besänftigend zu wirken. Nun drohte sogar der Deutsche Beamtenbund (DBB) mit einer drastischen Verschärfung. Sollte die Bahn der Lokführergewerkschaft GDL nicht bis Mittwoch ein Angebot ohne Vorbedingungen unterbreiten, drohe einer der schlimmsten Arbeitskämpfe aller Zeiten, so der Zweite DBB-Vorsitzende Willi Russ.

Seit vier Jahren können in Unternehmen mehrere Tarifverträge gelten. Wie jüngst am Beispiel Deutsche Bahn zu sehen war, nicht immer eine optimale Lösung. Da die Regierung eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft befürchtet, wurde nun das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. So sollen Anreize geschaffen werden, damit es zwischen zwei konkurrierenden Gewerkschaften wieder zu mehr gütlichen Einigungen komme, erklärte Arbeitsministerin Andrea Nahles. Die wichtigsten Fragen und passenden Antworten zum neuen Gesetz hat die Tagesschau zusammengetragen.

Das Finanzministerium plante, die steuerliche Regelungen für Betriebsfeste und –ausflüge zu verschärfen (hoga um acht

Zwei Wochen nach dem Yi-Ko-Rausschmiss bei Burger King herrscht Unruhe bei den Mitarbeitern. Das sei momentan eine böse Hängepartie für die Beschäftigten, so Guido Zeitler von der Gewerkschaft NGG. Wenige Wochen vor Weihnachten wüssten die rund 3.000 Betroffenen noch immer nicht, wie es für sie weitergehe.

Wer glaubt, dass es bei der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar Schonfristen geben wird, der hat die Rechnung ohne den deutschen Zoll gemacht. Die Prüfungen werden ohne Verzögerungen beginnen, so der zuständige Abteilungsleiter. Es würden zwar alle Branchen auf dem Prüfstand stehen, das Hotel- und Gaststättengewerbe stünde trotzdem unter genauerer Beobachtung. Bei Verstößen sei mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu rechnen.

Die Arbeitszeitgrenze kann vor allem in kleineren Betrieben zu Problemen führen – manch eine Feier dauert eben ein bisschen länger. Der Dehoga fordert daher eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeitgrenzen. Vor allem bei Firmen- oder Familienfesten müsse es eine Möglichkeit geben, dass die Mitarbeiter auch zwölf Stunden pro Tag arbeiten. Für die NGG ist dies ein „Wunschtraum“. In der Praxis hätte diese Regelung keine Chance, da sie gegen sämtliche arbeitsmedizinischen Grundsätze verstoße.