„2G plus“ in Rheinland-Pfalz: Was sich ab Sonntag ändert

| Politik Politik

Rheinland-Pfalz hat seine 26. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Das Prinzip «2G plus» bestimmt, wie viele lediglich getestete Menschen zu den unbegrenzt zugelassenen Geimpften und Genesenen hinzukommen dürfen. Das betrifft auch die Gastronomie.

Für die Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gibt es ab Sonntag eine neue Grundlage. Das Ausmaß von Einschränkungen richtet sich dann nicht mehr allein nach der Inzidenz von Infektionen, sondern zusätzlich auch nach der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-Patienten. Die zunächst bis zum 10. Oktober befristete Landesverordnung unterscheidet dabei drei Warnstufen, außerdem gilt das Prinzip «2G plus».

 

Im Einzelnen bedeutet diese:

WARNSTUFEN: Jeder Landkreis und jede Stadt wird einer von drei Warnstufen zugeordnet, je nach Infektionsinzidenz (Zahl der Corona-Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen), Hospitalisierungsinzidenz (Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-Patienten bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen) und Intensivbettenbelegung (Anteil von Covid-Patienten auf der Intensivstation an der Gesamtzahl der Intensivbetten). Die aktuellen Werte werden auf der Web-Site des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

2G PLUS: Für Geimpfte und Genesene (2G) sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Anzahl von lediglich getesteten Menschen hinzukommen (plus). Der Zutritt von nicht immunisierten, also weder geimpften noch genesenen Menschen wird mit höherer Warnstufe schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

ÖFFENTLICHER RAUM: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen.

VERANSTALTUNGEN INNEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 250 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 100 und in Warnstufe 3 maximal 50.

VERANSTALTUNGEN AUSSEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 1000 Menschen mit festen Plätzen, in Warnstufe 2 maximal 400 und in Warnstufe 3 maximal 200 Personen.

GASTRONOMIE: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchsten 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht.

SCHULEN: Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.

GOTTESDIENSTE: In geschlossenen Räumen gilt neben dem Abstandsgebot eine durchgehende Maskenpflicht. Beides entfällt, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Menschen teilnehmen. Bei Warnstufe 2 sind es 10, bei Warnstufe 3 lediglich 5 Menschen.

CLUBS: Die bisher gesonderten Bestimmungen entfallen. Damit gelten auch beim Tanzen die für Veranstaltungen vorgesehenen Bestimmungen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.