„2G plus“ in Rheinland-Pfalz: Was sich ab Sonntag ändert

| Politik Politik

Rheinland-Pfalz hat seine 26. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Das Prinzip «2G plus» bestimmt, wie viele lediglich getestete Menschen zu den unbegrenzt zugelassenen Geimpften und Genesenen hinzukommen dürfen. Das betrifft auch die Gastronomie.

Für die Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gibt es ab Sonntag eine neue Grundlage. Das Ausmaß von Einschränkungen richtet sich dann nicht mehr allein nach der Inzidenz von Infektionen, sondern zusätzlich auch nach der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-Patienten. Die zunächst bis zum 10. Oktober befristete Landesverordnung unterscheidet dabei drei Warnstufen, außerdem gilt das Prinzip «2G plus».

 

Im Einzelnen bedeutet diese:

WARNSTUFEN: Jeder Landkreis und jede Stadt wird einer von drei Warnstufen zugeordnet, je nach Infektionsinzidenz (Zahl der Corona-Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen), Hospitalisierungsinzidenz (Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-Patienten bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen) und Intensivbettenbelegung (Anteil von Covid-Patienten auf der Intensivstation an der Gesamtzahl der Intensivbetten). Die aktuellen Werte werden auf der Web-Site des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

2G PLUS: Für Geimpfte und Genesene (2G) sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Anzahl von lediglich getesteten Menschen hinzukommen (plus). Der Zutritt von nicht immunisierten, also weder geimpften noch genesenen Menschen wird mit höherer Warnstufe schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

ÖFFENTLICHER RAUM: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen.

VERANSTALTUNGEN INNEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 250 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 100 und in Warnstufe 3 maximal 50.

VERANSTALTUNGEN AUSSEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 1000 Menschen mit festen Plätzen, in Warnstufe 2 maximal 400 und in Warnstufe 3 maximal 200 Personen.

GASTRONOMIE: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchsten 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht.

SCHULEN: Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.

GOTTESDIENSTE: In geschlossenen Räumen gilt neben dem Abstandsgebot eine durchgehende Maskenpflicht. Beides entfällt, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Menschen teilnehmen. Bei Warnstufe 2 sind es 10, bei Warnstufe 3 lediglich 5 Menschen.

CLUBS: Die bisher gesonderten Bestimmungen entfallen. Damit gelten auch beim Tanzen die für Veranstaltungen vorgesehenen Bestimmungen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für ein kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas. Hintergrund der Umfrage war die Empfehlung eines Bürgerrats des Bundestags zur Ernährung.

Das Ifo-Institut plädiert für die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Niederlande, Schweden und Finnland hätten das bereits beschlossen. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen bleibe damit stabil, so die Wirtschaftsforscher.

Mit einer langen Kolonne von Traktoren haben Tausende Landwirte in Berlin ihrem Ärger über die Ampel-Koalition Luft gemacht. Bei einer Protestkundgebung am Brandenburger Tor sprach auch DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und verlangte die Rückkehr zu sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Es ist der erste Bürgerrat dieser Art und das Thema ist hochaktuell: Ernährung. Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder steht dabei an erster Stelle der Empfehlungen, die nun im Bundestag vorgestellt wurden.

Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Hotelmeldepflicht, die abgeschafft werden soll – allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen verkürzt werden.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten stellt die Unternehmer vor größte Herausforderungen. Das geht aus einer Umfrage des Dehoga hervor.

Obwohl Finanzminister Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.