Ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Dresden

| Politik Politik

In Dresden gelten mit Überschreiten der Corona-Wocheninzidenz von 1000 ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren. Die sächsische Landeshauptstadt hatte den kritischen Wert am Dienstag erreicht. Er gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche an.

Bei einer Inzidenz von 1000 sieht die Corona-Notfallverordnung des Freistaates im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt Ausgangssperren vor. Sie gelten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für alle Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit ohne Impfstatus nur aus triftigen Gründen zulässig. Dazu gehören unter anderem der Weg zur Arbeit, der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern oder die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen.

Eine weitere Neuerung für Dresden betrifft das Impfen. Am Mittwoch öffnet das vor zwei Monaten geschlossene Impfzentrum in der Messe wieder. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rechnet mit großem Ansturm. Anders als im Frühjahr können keine Termine online gebucht werden. Das Portal stehe noch nicht wieder zur Verfügung, sagte ein DRK-Sprecher. Es werde anfangs mit Wartekärtchen gearbeitet. Zunächst seien 700 Impfungen täglich möglich, für mehr fehle das medizinische Personal noch. Die Kapazität solle aber schrittweise wachsen.

Der Freistaat ist Schlusslicht bei den Immunisierungen in Deutschland und hat den höchsten Wert bei der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche aller Bundesländer. Laut der Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) sind aktuell bisher erst 58,1 Prozent der Menschen Bevölkerung ab zwölf Jahren vollständig geimpft. Die niedrige Impfquote gilt als eine der Hauptursachen für die hohen Inzidenzwerte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.