Ausbeutung von Arbeitskräften: Gastgewerbe in Berlin im Fokus

| Politik Politik

Die zumeist aus dem Ausland stammenden Opfer von Arbeitsausbeutung auf Berlins Baustellen oder in der Gastronomie sollen besser unterstützt werden. Der Senat will dazu eine «Betreuungs- und Unterbringungsstelle» für betroffene Menschen einrichten, wie Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe am Donnerstag im zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses ankündigte. «Die Betroffenen von Arbeitsausbeutung sollen - soweit erforderlich - sicher untergebracht werden und Betreuung aus einer Hand erhalten», umriss die SPD-Politikerin die Aufgaben der neuen Anlaufstelle. 

«Unterstützungsstrukturen und Opferschutz für Betroffene in Berlin müssen wir verbessern, sagte Kiziltepe. Denn illegale Beschäftigung und Ausbeutung, also die «hässliche Seite des Arbeitslebens», seien ein großes Problem und leider keine Einzelfälle. «Wir kennen das auch in Berlin aus den Medien: Arbeitskräfte leben in schimmeligen Arbeitsunterkünften, arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen und erhalten ihre Löhne nicht.» 

Gerade Menschen aus anderen Staaten und Kulturkreisen mit oft fehlenden Sprachkenntnissen würden ausgenutzt und übervorteilt. Hilfe und Betreuung für betroffene solcher Arbeitsausbeutung, die teils von Menschenhändlern nach Deutschland gebracht werden, seien besonders zeitintensiv. «Dazu gehört auch, Menschen vor Repressalien der Arbeitgeber zu schützen und sie sicher unterzubringen.» Für die neue Stelle laufe gerade das Vergabeverfahren, das voraussichtlich im Mai abgeschlossen sei. 

Schwerpunkt Gastgewerbe

Nach Angaben des Hauptzollamts Berlin nehmen Fallzahlen und Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Arbeitsausbeutung zu. Im vergangenen Jahr seien mehr als 5000 Hinweise eingegangen, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Amtes nachgegangen sei, schilderte Normen Siegismund von der Behörde bei einer Anhörung im Ausschuss. Das Problem: Arbeitsausbeutung sei oft schwer nachzuweisen.

Einen Schwerpunkt solcher Machenschaften bilde das Gastgewerbe. Siegismund nannte ein aktuelles Beispiel aus der Branche, mit dem seine Behörde in Berlin zu tun habe. Beschäftigte hätten eine 72-Stunden-Woche und erhielten dafür weniger als die Hälfte des Mindestlohnes. Dieser liegt in Deutschland bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Betroffenen mussten demnach unter menschenunwürdigen Bedingungen in einem Keller auf Isomatten schlafen. Der Arbeitgeber habe ihnen ihre Pässe abgenommen. 

Neben dem Gastgewerbe gibt es noch andere Branchen, in denen Arbeitsausbeutung oft vorkommt. Fachleute zweier Beratungsstellen nannten in der Anhörung zuallererst das Baugewerbe, aber auch Gebäudereinigung, Lkw-Transportfirmen, bestimmte Hilfsjobs in der Leiharbeit oder - etwa in Brandenburg - die Landwirtschaft.

Benjamin Luig von der DGB-Stelle «Faire Mobilität Initiative Faire Landarbeit» sagte, Großbaustellen in Berlin seien heutzutage ohne Beschäftigte aus Rumänien oder anderen Staaten Südosteuropas praktisch nicht mehr denkbar. Allzu oft würden diese ausgebeutet. Die Liste sei lang: unbezahlte oder prekäre Löhne, ungerechtfertigte Kündigungen, fehlende Krankenversicherung und keine Absicherung bei Arbeitsunfällen. Etliche Verfehlungen seien strafrechtlich relevant.

Ähnlich äußerte sich Philipp Schwertmann vom Berliner Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit (BEMA), das Arbeitnehmer in prekären Lebens- und Arbeitssituationen dabei unterstützt, ihre Rechte wahrzunehmen. Menschenhändler und Unternehmer gingen bei der Arbeitsausbeutung oft mit hoher krimineller Energie vor. Seine Stelle habe allein 2023 rund 3900 Menschen beraten, allerdings sei es dabei nicht nur um Arbeitsausbeutung gegangen, sondern auch um andere Themen. Die Initiative habe in dem Jahr dabei geholfen, dass mehr als 127 000 Euro an zunächst zurückgehaltenen Löhnen doch noch ausbezahlt wurden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.