Entwurf für Viertes Bürokratie-Entlastungsgesetz – DEHOGA: Das reicht nicht!

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. (Tageskarte berichtete) Unter anderem sieht das Papier vor, dass die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden soll. Aus Sicht des DEHOGA ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, ist die Pflicht zum Ausfüllen papierhafter Meldescheine doch schon lange ein Ärgernis für die Betriebe.

Mit einiger Sorge betrachten der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) jedoch die Beibehaltung der besonderen Meldepflicht für ausländische Gäste. Die mit Umsetzung des Entwurfs des BEG IV beim Check-in erforderlich werdende deutlich sichtbare Ungleichbehandlung in- und ausländischer Gäste ist der Branche wesensfremd und wird bei den Mitarbeitenden auf intuitive Ablehnung treffen. 

Darüber hinaus könne es nicht sein, dass Heilbäder und Kurorte in Deutschland zukünftig auf Basis der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder und darauf fußender kommunaler Satzungen ihrerseits korrespondierende Meldepflichten für inländische Gäste einführen, so der DEHOGA. Dann wäre der Entlastungseffekt durch das BEG IV zu einem wesentlichen Teil konterkariert, schlimmstenfalls könnten die Betriebe sogar mit höheren Kosten der Datenerfassung konfrontiert sein, denn sie träfen nun vermutlich auf noch größeres Unverständnis der Gäste. Hier müsse dringend nachjustiert werden, so der Verband

Zudem komme insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen an. Daran werde auch das geplante Gesetz nur wenig ändern, beklagt der DEHOGA. Denn gleichzeitig wüchsen die bürokratischen Regelungswerke an anderer Stelle immer weiter. Erst jüngst hatte der Normenkontrollrat aufgezeigt, dass die Bürokratiebelastungen der deutschen Wirtschaft 2023 auf den Rekord von 65 Milliarden Euro gestiegen seien.

Trotz aller Bemühungen und politischer Versprechen, Bürokratie abzubauen, verbringen die gastgewerblichen Unternehmer laut einer DIHK-Studie mehr als 14 Stunden pro Woche mit dem Abarbeiten von Dokumentations- und Informationspflichten. Die untersuchten Unternehmen müssen je nach Betriebsgröße, -aktivitäten und -anlagen bis zu 125 Verpflichtungen einhalten. Davon verursachen 100 Verpflichtungen spürbare Bürokratiebelastungen, die zwischen 1,2 Prozent und 6 Prozent des jährlichen Umsatzes liegen. Die Studie zeigt auch, dass 43 Prozent branchenspezifische Vorschriften sind.

Es sei nicht die konkrete Einzelbelastung, die den Unternehmern des Gastgewerbes zu schaffen mache, sondern die Summe der bürokratischen Pflichten, die für Unmut sorge, so der Verband.

Zum Gelingen des Bürokratieabbaus schlägt der DEHOGA zahlreiche Maßnahmen vor, dazu gehört u.a.

  • „One in, two out-Regel“ einführen: Die bereits bestehende „One-in-one-out“-Regel sollte nicht nur als Kompensationsmechanismus für neue Regulierungen wirken, sondern über die Kompensation hinaus zu echten Entlastungen führen. „One in, one out“ sollte daher zu einer „One in, two out“-Regel ausgeweitet werden. Dabei ist eine Branchenbetrachtung unverzichtbar.
  • Vorabprüfung von Bürokratiepflichten („Praxischeck“): Durch eine frühe Einbindung der Unternehmen in den Gesetzgebungsprozess könnten neue Gesetze und Regelungen vor ihrer detaillierten Ausarbeitung auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden („Praxischeck“). Dies könnte dazu führen, dass bestimmte Regelungen gar nicht erst getroffen oder ursprüngliche Vorhaben verbessert werden, indem sie bürokratieärmer gestaltet werden.
  • Aussetzen von Bürokratiepflichten mit Praxischeck: Die temporäre Aussetzung von Bürokratiepflichten verbunden mit einer Evaluierung könnte dazu führen, zukünftig ganz auf bestehende Regelungen zu verzichten und den Bürokratieabbau vorantreiben.

Zudem müsse Bürokratie auch auf EU-Ebene abgebaut werden, und in Deutschland sollte nicht über EU-Standards hinaus reguliert werden. Ausnahmen für kleine und mittlere Betriebe mit Blick auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie sollten geschaffen und Antrags- und Genehmigungsmaßnahmen vereinfacht werden.

Neben Steuererleichterungen finden sich auch weitere Maßnahmen, die Unternehmer unbedingt kennen sollten.

Weniger Vorschriften und mehr digital: Die Bundesregierung will den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, Verwaltung und Bürger abbauen. Dazu brachte das Kabinett am Mittwoch in Berlin ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg. Beispielsweise sollen deutsche Staatsbürger in Hotels im Inland keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte: «Bürokratieentlastung ist eine der großen Aufgaben der Bundesregierung, eines unserer großen Vorhaben. Und das haben wir heute einen großen weiteren Schritt vorangebracht.» Die Wirtschaft mahnte aber deutlich mehr und tiefgreifendere Maßnahmen für den Bürokratieabbau an.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.