Abgabefrist für Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen bis zum 31. August 2023 verlängert

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Auf seinen Social-Media-Kanälen berichtet der DEHOGA Bundesverband, dass Abgabefrist für die Schlussabrechnung Corona-Hilfen bis zum 31 August 2023 verlängert wurde.

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, seien häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten muss nun eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten vorgelegt werden. Im Einzelfall könne eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden, schreibt der Verband.

Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle werde im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das könne, je nach gewählten Programmen, zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Der DEHOGA weist darauf hin, dass Schlussabrechnungen, die nicht oder nicht fristgemäß eingereicht werden, verzinste Rückzahlungen der vorläufig bewilligten Beihilfen nach sich zieht.

Mehr Informationen auf der Webseite zur Überbrückungshilfe


 

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