Ärztepräsidentin fordert Warnhinweise auf alkoholischen Getränken

| Politik Politik

Auf Bier-, Wein- oder Schnapsflaschen sollte es eine explizite Warnung vor den mit Alkohol verbundenen Gesundheitsgefahren geben. Das forderte die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, am Freitag zum Auftakt der bundesweiten Aktionswoche Alkohol. Schon ein bis zwei Gläser Wein täglich könnten Studien zufolge zu bleibenden Schäden führen, sagte die Fachärztin für Innere Medizin. Daher seien Hinweise auf das gesundheitsschädliche Potenzial notwendig, wie es sie bereits bei Tabakerzeugnissen gibt.

Solange Alkohol von den Menschen in erster Linie mit Geselligkeit, Feierstimmung und guter Laune in Verbindung gebracht werde, ändere sich am Konsumverhalten der Bevölkerung nichts, befürchtet die Medizinerin. Die Ärztekammer veranstaltet am Montag (16. Mai) einen Live-Talk zum Thema Sucht. Während der Corona-Pandemie ist der Alkoholkonsum Studien zufolge gestiegen.

Laut einer Hochrechnung der Krankenkasse Barmer wurden im Jahr 2020 allein in Niedersachsen über 115 000 Menschen aufgrund ihrer Alkoholprobleme ärztlich behandelt, knapp acht Prozent mehr als 2016. Mehr als zwei Drittel, fast 71 Prozent, waren Männer. Bundesweit führe Bremen mit 2,22 Patienten je 100 Einwohner die Statistik der Alkoholabhängigen in ärztlicher Behandlung an, Niedersachsen belege Platz zehn (1,44 Prozent), teilte die Krankenkasse weiter mit.

Experten zufolge suchen nur 10 bis 15 Prozent der Menschen, die von Alkoholsucht betroffen sind, professionelle Hilfe. Dabei sei gerade ein früher Behandlungsbeginn entscheidend.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben jedes Jahr weltweit rund drei Millionen Menschen an den Folgen des Alkoholkonsums - mehr als durch Gewalt, Verkehrsunfälle und das HIV-Virus zusammen. Alkohol sei darüber hinaus ein Auslöser für über 200 Krankheiten, darunter verschiedene Krebsformen, Depressionen oder Gehirnschädigungen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.