Altmaier: Lockdown auch bei Inzidenzwert von unter 50 möglich

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schließt nicht aus, dass der aktuelle Corona-Lockdown noch einmal verlängert werden muss. «Die aktuelle Entwicklung nährt die Hoffnung, dass wir uns relativ schnell einer Inzidenz von 50 nähern können», sagte Altmaier der «Welt am Sonntag». «Die Länge des Lockdowns hängt aber auch davon ab, inwieweit sich neue Mutationen des Coronavirus in Deutschland verbreiten.»

Die geltenden Beschränkungen sind vorerst bis zum 14. Februar befristet. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern ist es bisher, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, unter 50 zu drücken. Dieser Wert wurde im vergangenen Jahr als Schwelle dafür definiert, bis zu der die knapp 400 deutschen Gesundheitsämter die Lage unter Kontrolle halten, also die Kontaktpersonen von Infizierten ausfindig machen und in Quarantäne schicken können.

Am Samstagmorgen lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut bei 90,9. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden. Hält die positive Entwicklung an, könnte der Wert von 50 nach Einschätzung von Experten rein rechnerisch Mitte bis Ende Februar erreichbar sein.

Altmaier sieht Lockerungen trotzdem skeptisch. Man habe in Großbritannien gesehen, dass sich die neue Virus-Variante auch deshalb schnell habe ausbreiten können, weil der dortige Lockdown weniger streng gewesen sei als der aktuell in Deutschland geltende, warnte er. Ähnlich hatte sich bereits Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus geäußert: «Besser jetzt noch ein wenig länger etwas härtere Maßnahmen als ein Raus-Rein-Raus-Rein, was letztlich alle zermürbt», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Altmaier machte zugleich klar, dass die Europäische Union eine Benachteiligung durch Impfstoffhersteller nicht akzeptieren werde. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe sehr deutlich gemacht, dass alle Firmen ihre Zusagen erfüllen müssten, sagte er. «Sollte sich herausstellen, dass einzelne Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht einhalten, muss über rechtliche Konsequenzen entschieden werden». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.