Arbeitgeber gegen Rechtsanspruch auf Homeoffice

| Politik Politik

Die Arbeitgeber lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab. Das machte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am Mittwoch klar. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte in Berlin: «Der Staat schafft mit neuen Vorschriften kein Vertrauen, sondern setzt die Sicht der Ministerialbürokratie über die sich fortentwickelte betriebliche Praxis.»

Kampeter reagierte auf Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Heil hatte gesagt, die Ampel-Koalition werde «moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland» und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen (Tageskarte berichtete).

«In Teilen der Koalition gibt es offensichtlich ein Durcheinander zwischen Parteiprogramm und Koalitionsvertrag», kritisierte Kampeter. «Denn der Koalitionsvertrag der Ampelparteien sieht nicht die Schaffung eines Rechtsanspruchs, sondern einen Erörterungsanspruch bei Homeoffice vor. Homeoffice ist Standard in vielen Unternehmen und wird auch nach der Pandemie bleiben. Dazu bedarf es keines Rechtsanspruches, sondern eines vertrauensvollen Miteinanders im Betrieb.»

Kampeter sagte weiter, wichtig sei, wie vom Koalitionsvertrag vorgesehen, eine klare Abgrenzung von Telearbeit und Homeoffice als Form mobiler Arbeit. «Gefördert werden kann mobile Arbeit außerdem nur durch ein Vorantreiben des Breitbandausbaus, flexiblere Arbeitszeiten und die Möglichkeit des Arbeitgebers, Arbeitszeitaufzeichnungspflichten an die Beschäftigten zu delegieren. Das umfasst nicht nur die Büroarbeitsplätze, sondern auch vielfältige Bereiche der Produktion.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.