Gewerkschaft NGG empfiehlt Lohnsteigerungen

| Politik Politik

„Acht bis zehn Prozent mehr Geld. Das empfehlen wir unseren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen in Lebensmittelindustrie und -handwerk, in der Getränkewirtschaft, in der Tabakindustrie, im Gastgewerbe und bei McDonald’s und Co.“ So hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die gestern vom Hauptvorstand der Gewerkschaft einstimmig beschlossene Tarifpolitische Empfehlung 2024 kommentiert. Die Empfehlung sieht unter anderem auch vor, dass für die Beschäftigten im Gastgewerbe nach ihrer Ausbildung ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden soll (Tageskarte berichtete).

Für alle NGG-Branchen sollen von den Tarifkommissionen Lohnerhöhungen von acht bis zehn Prozent bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten gefordert werden. Alle tariflichen Einstiegsentgelte sollen bei mindestens 14 Euro pro Stunde und damit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. 

Freddy Adjan: „Es braucht auch im Jahr 2024 eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne. Die Preise für Lebensmittel, Energie und für die Miete bleiben hoch.“ Hinzu käme, dass längst nicht alle Beschäftigten von den teils deutlichen Tariferhöhungen im Jahr 2023 profitiert hätten. „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, dass sie 2024 einen spürbaren Nachholeffekt erfahren und die Rekordinflation nachträglich ausgeglichen wird.“ 

Spürbare Verbesserungen will die Gewerkschaft NGG auch für junge Menschen in Ausbildung durchsetzen: Im Jahr 2024 sollen die Ausbildungsvergütungen zwischen 150 und 200 Euro je Ausbildungsjahr erhöht werden. Im Forderungskatalog der kommenden Tarifverhandlungen sollen außerdem ein Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende in Höhe des Deutschlandtickets (mindestens 49 Euro) und jeweils zwei freie bezahlte Arbeitstage vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen stehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.