NGG fordert 3.000 Euro „Start-Lohn" im Gastgewerbe

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt vor, einen "Start-Lohn" von 3000 Euro brutto pro Monat in der Gastronomie einzuführen. Dieser Lohn soll für alle gelten, die nach ihrer Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie in Vollzeit beschäftigt sind. 

Deutschlandweit rund 25.400 offene Stellen hat die Bundesagentur für Arbeit in der Hotellerie und Gastronomie aktuell registriert. „Wer in der Küche klarkommt, kann sofort anfangen: 16.400 unbesetzte Jobs warten auf einen Küchen-Profi. Aber auch um den Nachwuchs macht sich die Branche Sorgen: 7.200 Ausbildungsplätze sind immer noch frei. Für die Azubi-Suche läuft der Countdown. Und es sieht nicht gut aus. Denn eigentlich müssten die Verträge für das neue Ausbildungsjahr schon längst abgeschlossen sein“, so der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

In der Gastro-Branche müsse sich einiges ändern: „Höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten sind der Schlüssel für mehr Personal“, macht Zeitler klar. Konkret peilt er dabei für die Zukunft einen „Gastro-Start-Lohn“ von 3.000 Euro brutto pro Monat für alle an, die in der Hotellerie und Gastronomie nach ihrer Ausbildung in einem Vollzeit-Job weiterarbeiten.

„Das muss die Branche hinbekommen. Denn wer seine Ausbildung in der Küche, im Service oder im Hotel abgeschlossen hat, braucht eine klare Perspektive. Egal, wo eine Köchin, ein Kellner oder eine Hotelfachfrau hingeht – egal, an welcher Hotelbar, an welcher Rezeption, bei welchem Caterer oder in welchem Biergarten es einen neuen Job gibt: Der faire Einstiegslohn liegt bei mindestens 3.000 Euro.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden - dabei sollen bestimmte Voraussetzungen gelten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. Hätte der Bund eine Verlängerung beschlossen, hätte sich das Land jedoch nicht entgegengestellt. Der Dehoga kritisierte diese Haltung nun als unklar und halbherzig.

Der DEHOGA Bundesverband hielt zu Beginn der Woche seine Delegiertenversammlung in Berlin ab. Neben vielen weiteren Politkern sprach sich auch die Berliner Senatorin Franziska Giffey deutlich für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aus und kündigte weitere Aktivitäten im Bundesrat an.

Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil muss die Koalition sparen. Das hat Folgen für die Bürger. Doch wie hart wird es noch? Keine Partei will an ihre Kernversprechen ran. Jetzt setzen sich die Ampel-Spitzen an einen Tisch.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. «Im Prinzip finde ich es richtig, dass man Krisenerleichterungen nach der Krise wieder auf den Vorkrisenstand zurückholen muss, weil man sonst das Instrument in Zukunft nicht mehr anwenden kann», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart.

CSU-Chef Markus Söder hat angesichts der Haushaltskrise und der Debatten innerhalb der Ampel-Regierung eine vorgezogene Neuwahl parallel zur Europawahl am 9. Juni kommenden Jahres ins Gespräch gebracht.

FDP und CDU in Baden-Württemberg machen sich beim Thema der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gaststätten gegenseitig Vorwürfe. Nachdem die FDP-Fraktion den stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) für sein Stimmverhalten im Bundesrat kritisiert hatte, schoss dessen Innenministerium zurück.

Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aufgefordert, ihre Klimaschutzvorgaben für die Wirtschaft stark einzudampfen. Klimaziele müssten seiner Meinung nach mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird ein weiteres Sondervermögen geschlossen. Die Folge: Die Preisbremsen für Strom und Gas, die daraus finanziert wurden, können nicht übers Jahresende hinaus verlängert werden.

Vier Bundesländer sind im Bundesrat mit Vorstößen gescheitert, die zum Jahresende auslaufende reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten oder zu verlängern. Entsprechende Entschließungsanträge fanden in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Das Thema bleibt trotzdem auf der Agenda.