EU-Parlament nimmt Verbot bestimmter Vepackungen an - Kleinstverpackungen weiter erlaubt

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Die europäische Verordnungs- und Verpackungsabfallverordnung, die vom EU-Parlament in der letzten Woche mit einer großen Mehrheit von 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde, zielt darauf ab, die steigende Menge an Abfall zu reduzieren. Die Vereinbarung umfasst Zielvorgaben für die Reduzierung von Verpackungen bis 2040 sowie Maßnahmen zur Verringerung des Verpackungsmülls aus Kunststoff. Hersteller und Importeure müssen leichtere und effizientere Verpackungen bereitstellen.

Ab dem 1. Januar 2030 werden bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff (bspw. Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Betrieben des Gastgewerbes zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen (z. B. Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen), verboten sein.

Ursprüngliche Vorschläge, die auch Papierverpackungen betrafen und zu Verboten von Kleinstverpackungen aus Papier geführt hätten, wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Die überarbeitete Verordnung berücksichtigt nun die ökologischen Vorteile der Papierindustrie und nimmt sie von strengen Vorgaben für Mehrwegsysteme aus.

Auch eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet werden und liegt nun in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Diese sind verpflichtet worden, entsprechende Anreize für die Branche zu entwickeln und umzusetzen.

Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen. Diese Abstimmung wird im Herbst nach den Europawahlen erwartet. Außerdem muss weiterhin eine amtliche Fassung und Übersetzung vor einer endgültigen Bewertung der neuen Rechtslage abgewartet werden.


 

 

 

 

 

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