Bayern unterstützt Kongress- und Tagungswirtschaft mit Förderinitiative

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Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

„Bayern ist ein herausragender Standort für Kongresse, der noch viel Potenzial bietet. Mit unserer Initiative wollen wir diese Chancen voll ausschöpfen und Bayern auch in Zukunft als führenden Kongressstandort positionieren", erklärte die Ministerin die Ziele.

In den letzten Jahren hätten zahlreiche Standorte im In- und Ausland die Anwerbung von Kongressen finanziell unterstützt und damit auch zu ihren Gunsten beeinflusst. „Wir wollen hier nicht tatenlos zuschauen! Unsere neue Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft ist der richtige Weg, damit Bayern als Kongressstandort auch zukünftig in der höchsten Liga spielt“, sagt die Ministerin. Geplant sei ein finanzielles Engagement des Freistaats in Höhe von 25 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren.

„Die vermehrte Ausrichtung von Kongressen in Bayern erhöht die touristische Nachfrage vor Ort und bringt Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Hotels, Gaststätten, Handel und touristische Dienstleister werden unmittelbar von dieser Entwicklung profitieren. Kongressförderung ist effektive Wirtschaftspolitik“, betont Kaniber. Kongresse fungieren als Keimzelle für neue Ideen, tragen maßgeblich zum Wirtschaftswachstum bei und sind Motor für wissenschaftlichen Fortschritt. „Mit unserer Kongressinitiative schlagen wir damit drei Fliegen mit einer Klappe“, freut sich die Ministerin.

Gefördert werden können Kongresse und Tagungen, die bis Ende 2029 stattfinden. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH mit Sitz in Nürnberg. Die Beteiligten wickeln die Verfahren vollelektronisch ab, um den bürokratischen Aufwand für alle Seiten gering zu halten. Voraussichtlich ab dem 22. Juli können Anträge für die Kongressförderung gestellt werden.

Die Projekte fördert der Freistaat mit Festbetragsfinanzierung, gestaffelt nach Teilnehmerzahl und Veranstaltungsdauer – mit Förderzuschlägen für internationale Veranstaltungen und solche in der Kongress-Nebensaison. Dabei können geschlossene Fachveranstaltungen mit mindestens 300 Teilnehmern und einer Dauer von mindestens zwei Tagen eine Förderung erhalten. Entsprechende Veranstaltungen müssen entweder grundsätzlich neu konzipiert sein oder als etabliertes Format erstmals wieder in Bayern stattfinden.


 

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