Jahreskontingent für Westbalkanregelung 2025 erschöpft: Kritik an geplanter Halbierung

| Politik Politik

Das jährliche Kontingent für die sogenannte Westbalkanregelung für das Jahr 2025 ist ausgeschöpft. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informierte Arbeitgeber über die Überschreitung des aktuell geltenden Kontingents von 50.000 Zustimmungen. Arbeitgeber, deren Anträge bis zum Erreichen der Obergrenze keine Zustimmung erhalten haben, erhalten nun Ablehnungen.

Aktuelle Kontingentsausschöpfung und neues Antragsverfahren

Die BA teilte mit, dass die Ausschöpfung des Jahreskontingents voraussichtlich Ende November 2025 erreicht wurde. Dies zieht Ablehnungen für noch offene Anträge nach sich, da aus rechtlichen Gründen keine weiteren Zustimmungen mehr erteilt werden dürfen.

Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien die Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels. Ziel der Regelung ist die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Seit dem 1. Juni 2024 gilt das erhöhte Jahreskontingent von 50.000 Zustimmungen. Gleichzeitig wurde das Verfahren umgestellt: Arbeitgeber beantragen eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit, welche Antragsteller beim Visatermin in der deutschen Auslandsvertretung vorlegen müssen.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es seit geraumer Zeit regelmäßig zur Ausschöpfung der monatlichen Kontingente, was bereits zu teils sehr langen Wartezeiten führt. Die Höhe der monatlichen Kontingente richtet sich nach der Zahl der verfügbaren Visatermine bei der Auslandsvertretung, um eine zeitnahe Terminwahrnehmung zu gewährleisten.

Folgen für abgelehnte Anträge und Ausblick auf 2026

Abgelehnte Anträge werden nicht automatisch in das Kontingent für das nächste Jahr übernommen. Arbeitgeber, die ihr Beschäftigungsvorhaben weiterverfolgen wollen, müssen eine neue Vorabzustimmungsanfrage stellen.

Eine neue Anfrage kann bereits im Dezember gestellt werden. Die Bearbeitung dieser Anträge findet jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2026 statt, da das Kontingent erst dann wieder geöffnet wird.

Kritik an der geplanten Kontingent-Begrenzung

Das Gastgewerbe äußerte Bedenken hinsichtlich der politischen Pläne zur Begrenzung der Zustimmungen. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist vereinbart, das jährliche Kontingent auf 25.000 Zustimmungen zu begrenzen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hält diese geplante Halbierung angesichts der hohen Nachfrage von Unternehmen in Deutschland für nicht sachgerecht. Aus Sicht des DEHOGA sollte das Kontingent mindestens beibehalten, besser noch erhöht werden.

Der Verband argumentiert, dass die Regelung auf andere Herkunftsländer übertragen werden sollte. Im Gastgewerbe bestehe weiterhin ein Bedarf an motivierten Arbeitskräften, auch solchen ohne formale Qualifikation. Da Einreise und Verbleib nach der Westbalkanregelung einen existenzsichernden Arbeitsvertrag voraussetzen, seien Sorgen vor Zuwanderung in die Sozialsysteme unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.