Bayern verbietet kommunale Einweg-Verpackungssteuern ab 2026

| Politik Politik

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

Einschränkung trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Entscheidung der bayerischen Regierung fällt, obwohl das Bundesverfassungsgericht kommunale Verpackungssteuern im Januar 2025 grundsätzlich für zulässig erklärt hatte. Die Einführung einer solchen Abgabe durch die Kommunen ist in Bayern jedoch nur mit einer Genehmigung des Landes möglich.

Kritik von Umweltschützern und kommunales Interesse

Diese Regelung stößt auf scharfe Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der DUH zufolge hatten zuvor neun bayerische Städte Interesse an der Einführung einer eigenen Verpackungssteuer bekundet. Die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen wird durch die jährlichen Abfallmengen untermauert: In Bayern fallen jährlich über 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Einweg-Essensverpackungen an.

Genehmigungspflicht in fünf Bundesländern

Bayern ist eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Verpackungssteuer durch die Kommunen eine landesweite Genehmigung erfordert. Neben Bayern ist eine Genehmigung zur Einführung einer Verpackungssteuer notwendig in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Im Rahmen des neuen Gesetzes stellt sich nun die Frage, welche Schritte Kommunen unternehmen können, um gegen diese Regelung vorzugehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.