Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.
Einschränkung trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Entscheidung der bayerischen Regierung fällt, obwohl das Bundesverfassungsgericht kommunale Verpackungssteuern im Januar 2025 grundsätzlich für zulässig erklärt hatte. Die Einführung einer solchen Abgabe durch die Kommunen ist in Bayern jedoch nur mit einer Genehmigung des Landes möglich.
Kritik von Umweltschützern und kommunales Interesse
Diese Regelung stößt auf scharfe Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der DUH zufolge hatten zuvor neun bayerische Städte Interesse an der Einführung einer eigenen Verpackungssteuer bekundet. Die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen wird durch die jährlichen Abfallmengen untermauert: In Bayern fallen jährlich über 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Einweg-Essensverpackungen an.
Genehmigungspflicht in fünf Bundesländern
Bayern ist eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Verpackungssteuer durch die Kommunen eine landesweite Genehmigung erfordert. Neben Bayern ist eine Genehmigung zur Einführung einer Verpackungssteuer notwendig in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Im Rahmen des neuen Gesetzes stellt sich nun die Frage, welche Schritte Kommunen unternehmen können, um gegen diese Regelung vorzugehen.













