Schleswig-Holstein stimmt für Steuersenkung

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Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. «Die Gastronomie ist zentral für unser Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell», sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). «Viele Betriebe arbeiten an der Belastungsgrenze. Die Senkung der Mehrwertsteuer gibt ihnen Stabilität und schützt Arbeitsplätze.» Hohe Energiepreise, steigende Personalkosten und eine insgesamt schwierige Konjunktur belasteten die Branche.

«Für die vielen Pendlerinnen und Pendler in unserem Land und gerade im ländlichen Raum, die täglich weite Strecken zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, bedeutet die höhere Pendlerpauschale eine wichtige und konkrete Entlastung», sagte Günther. Die Erhöhung der Ehrenamts-Pauschalen stärke die vielen Menschen im Norden, diese mit ihrem Engagement den gesellschaftlichen Zusammenhalt förderten. «Für beides möchten wir ein klares Signal der Verlässlichkeit setzen.»

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) betonte, «das entlastet Millionen Engagierte in Sportvereinen, Kultur, Wohlfahrtspflege und anderen gemeinnützigen Organisationen». Für die Steuersenkung in der Gastronomie erwarte sie Fairness und Transparenz. «Deshalb wird sich die Landesregierung weiter für verpflichtende Registrierkassen und eine Stärkung der digitalen Zahlungsmöglichkeiten einsetzen.» Dies stelle sicher, dass alle nach den gleichen Regeln arbeiteten. Die haushaltspolitischen Auswirkungen seien anspruchsvoll, das Land habe dafür aber bereits Vorsorge getroffen.

Das ist geplant

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Sie steigt auf 38 Cent pro Kilometer. Bislang ist das erst ab dem 21. Kilometer der Fall, für kürzere Strecken beträgt sie 30 Cent pro Kilometer. Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden.

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. (dpa)


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