Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen, damit die reduzierte Umsatzsteuer von sieben Prozent für Speisen ab dem 1. Januar 2026 unbefristet in Kraft treten kann.
Endspurt für die sieben Prozent
Die Entscheidung des Bundestags sieht die dauerhafte Entlastung der Gastronomiebranche vor. Die Bundesregierung begründete die Maßnahme mit der wirtschaftlichen Unterstützung der Branche und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, da Liefer- oder Mitnahmespeisen bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Auch der DEHOGA Bundesverband hatte sich nachdrücklich für die Entfristung starkgemacht, um die Zukunftssicherung von Restaurants, Wirtshäusern und Cafés zu gewährleisten.
Das beschlossene Gesetz enthält neben der Gastro-Steuer auch weitere Entlastungen, darunter die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Zuversicht der Ministerpräsidenten
Zwei Ministerpräsidenten haben sich im Vorfeld der Bundesratssitzung optimistisch zur Zustimmung geäußert. Auf einer Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz sagte Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, auf Nachfrage zu dem Paket, das neben der Gastrosteuer auch die Pendlerpauschale umfasst: „Zu der Pendlerpauschale und der Gastrosteuer kann man sagen: Es wird kommen, es ist versprochen, und das sind wir den Leuten auch schuldig. Wir halten unser Wort als Koalition.– Punkt.“
Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, äußerte sich zwar vorsichtiger, verwies aber ebenfalls auf den aktuellen Koalitionsvertrag. Er erklärte: „Ich persönlich kann zurzeit noch nicht sagen, ob wir eine Mehrheit dafür bekommen; denn dazu läuft das Bundesratsverfahren, und das läuft nach seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten. Ich würde aber schon sagen, dass zur Wahrheit gehört: Es ist nicht nur die Bundesregierung und die Bundesebene gewesen, die diese Ideen einmal gut fand; vielmehr kamen manche der Vorschläge auch aus den Ländern. Das wird, glaube ich, auch die Debatte prägen.“
An anderer Stelle betonte Schweitzer die Verpflichtung mancher Ministerpräsidenten gegenüber dem Koalitionsvertrag: „Es gibt einen Koalitionsvertrag. Einige von uns Ministerpräsidenten haben eine Parteifarbe, die dazu geführt hat, dass wir zu dem Koalitionsvertrag beigetragen haben und uns diesem Koalitionsvertrag auch verpflichtet fühlen.“
Finanzkonflikt mit den Ländern
Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt trotz eines anhaltenden Finanzkonflikts mit dem Bundesrat. Die Länderkammer fordert einen Ausgleich für die Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch die steuerlichen Änderungen, insbesondere die Senkung der Gastronomie-Umsatzsteuer und die Anhebung der Entfernungspauschale, entstehen.
Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation der Steuermindereinnahmen jedoch ab und argumentiert, die Aufteilung des Steueraufkommens sei im Grundgesetz geregelt. Demnach trage jede Ebene die Aufkommenswirkungen gesetzlicher Änderungen grundsätzlich selbst.
Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber (CSU) begrüßte den Bundestagsbeschluss bereits als „Meilenstein für den Tourismus, die Gastronomie und für die Menschen im Land“ und forderte die faire steuerliche Behandlung, die nun endlich vollzogen werde. Der DEHOGA zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.











