Arbeitgeber halten sich Klage gegen Mindestlohnerhöhung offen

| Politik Politik

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre Forderung nach Nachbesserungen bei der geplanten Mindestlohnerhöhung bekräftigt. «Wir glauben, dass der jetzige Gesetzgebungsvorschlag nicht nur politisch, sondern auch rechtlich ausgesprochen fragwürdig ist», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Dienstag in Berlin.

Das Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden und den Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Eine Klage gegen das Gesetz hält sich die BDA weiter offen. Sie lehnt staatliche Lohnfestsetzung ab.

Kampeter sagte, die Kritik der BDA richte sich nicht gegen eine bestimmte Lohnhöhe. Vielmehr gehe es darum, dass man glaube, dass der Bundestag hierfür «die kompetentere Organisation» sei. Bisher werden die Erhöhungen des Mindestlohns von der Mindestlohnkommission bestimmt, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter miteinander verhandeln.

«Wir werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren entscheiden, ob wir weitere rechtliche Schritte (…) vornehmen werden», kündigte Kampeter an. Er hoffe darauf, dass das Gesetz noch geändert werde. Basis für ein mögliches rechtliches Vorgehen sollen laut Kampeter von der BDA in Auftrag gegebene rechtliche Gutachten sein. Eines dieser Gutachten wurde am Dienstag vorgestellt. 

Kampeter sagte, es gebe die Möglichkeit, die Mindestlohnkommission in die Lage zu versetzen, selbst den Pfad für eine deutliche Erhöhung zu beschreiten. Heil habe bisher aber «jedweden Dialog» abgelehnt. 

Zum 1. Juli 2022 ist bereits eine Mindestlohnerhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde geplant. Drei Monate später soll dann die Lohnuntergrenze einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte angehoben werden. Der Gesetzentwurf begründet das auch mit steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Diese stellten in Frage, ob eine Vollzeitbeschäftigung mit geltendem Mindestlohn zur «Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage» reiche. 12 Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlkampfversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Laut dem Gesetzentwurf soll über künftige Anpassungen wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. Ihre nächste Entscheidung soll es zum 30. Juni 2023 geben - für die Erhöhungsstufe 1. Januar 2024. Auch die Grenze für Minijobs wird von 450 auf 520 Euro angehoben - vom 1. Oktober an sollen Monatsverdienste bis zu der neuen Grenze für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.