Arbeitsminister Heil rechnet 2024 mit «deutlicher Steigerung» des Mindestlohns

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet zum nächsten Januar eine «deutliche Steigerung» des Mindestlohns. Das sagte der SPD-Politiker der «Bild am Sonntag». «Denn wir haben nicht nur weiter eine hohe Inflation, sondern auch ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden.» Im Sommer werde die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag machen. Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12 Euro pro Stunde.

Angesichts der hohen Inflation war im vergangenen Monat bereits Streit um die nächste Mindestlohnerhöhung entbrannt. Sozialverbände forderten einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnten vor «unrealistischen Höhen».

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn im vergangenen Jahr ausnahmsweise per Gesetz angehoben. Zum 1. Oktober 2022 war er von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegen. Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.

Arbeitsminister Heil will zudem bis zum Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten. «Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen.» Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, um die Tarifbindung zu stärken. Bis Juni werde er mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen Gesetzentwurf vorlegen, der im Bund die Tariftreue vorschreibt, sagte Heil. Wenn alles im Bundestag gut laufe, solle das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert richtet dringenden Appell an die Politik

„Der Bundesverband der Systemgastronomie und seine Mitglieder bekennen sich mit der zwingenden Tarifbindung aller Mitgliedsunternehmen aus Überzeugung zur Sozialpartnerschaft und zu ihrer sozialen Verantwortung. Die Äußerungen von Arbeitsminister Heil zu der von ihm erwarteten deutlichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 – noch bevor die zuständige Mindestlohnkommission hierzu beraten und eine Entscheidung getroffen hat – stoßen in der Systemgastronomie daher auf großes Unverständnis. Mit seiner geäußerten Erwartung nimmt Minister Heil nach der außerplanmäßigen Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 nun erneut massiv Einfluss auf die Entwicklung des Mindestlohns und greift damit zugleich in die verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie der Sozialpartner ein.

Die von Bundesarbeitsminister Heil geforderte erhebliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschädigt nicht nur erneut die Arbeit der unabhängigen und paritätisch besetzten Mindestlohnkommission, eine staatliche Einflussnahme führt zugleich auch die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Tarifverträge zwischen BdS und NGG ad absurdum und verzerrt das wohl austarierte Tarifgefüge in der Systemgastronomie erheblich. Gleichzeitig erweist die Bundesregierung ihren eigenen Bestrebungen zur Erhöhung der Tarifbindung einen Bärendienst, wenn das Vertrauen von Unternehmen in sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Tarifwerke und damit die betriebliche Planungssicherheit zerstört wird.

Die Betriebe der Systemgastronomie erholen sich von den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Auswirkungen und stehen im Hinblick auf steigende Energie- und Lebensmittelpreise sowie dem sich verschärfenden Arbeitskräftemangel vor großen Herausforderungen. Ein politisch motivierter Anstieg des Mindestlohns käme daher zur absoluten Unzeit. Wir appellieren daher dringend an die Politik, staatliche Lohneingriffe zu unterlassen und die Lohnfindung der hierfür zuständigen Mindestlohnkommission und den Sozialpartnern zu überlassen.“

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.