Arbeitsminister Heil rechnet 2024 mit «deutlicher Steigerung» des Mindestlohns

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet zum nächsten Januar eine «deutliche Steigerung» des Mindestlohns. Das sagte der SPD-Politiker der «Bild am Sonntag». «Denn wir haben nicht nur weiter eine hohe Inflation, sondern auch ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden.» Im Sommer werde die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag machen. Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12 Euro pro Stunde.

Angesichts der hohen Inflation war im vergangenen Monat bereits Streit um die nächste Mindestlohnerhöhung entbrannt. Sozialverbände forderten einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnten vor «unrealistischen Höhen».

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn im vergangenen Jahr ausnahmsweise per Gesetz angehoben. Zum 1. Oktober 2022 war er von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegen. Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.

Arbeitsminister Heil will zudem bis zum Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten. «Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen.» Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, um die Tarifbindung zu stärken. Bis Juni werde er mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen Gesetzentwurf vorlegen, der im Bund die Tariftreue vorschreibt, sagte Heil. Wenn alles im Bundestag gut laufe, solle das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert richtet dringenden Appell an die Politik

„Der Bundesverband der Systemgastronomie und seine Mitglieder bekennen sich mit der zwingenden Tarifbindung aller Mitgliedsunternehmen aus Überzeugung zur Sozialpartnerschaft und zu ihrer sozialen Verantwortung. Die Äußerungen von Arbeitsminister Heil zu der von ihm erwarteten deutlichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 – noch bevor die zuständige Mindestlohnkommission hierzu beraten und eine Entscheidung getroffen hat – stoßen in der Systemgastronomie daher auf großes Unverständnis. Mit seiner geäußerten Erwartung nimmt Minister Heil nach der außerplanmäßigen Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 nun erneut massiv Einfluss auf die Entwicklung des Mindestlohns und greift damit zugleich in die verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie der Sozialpartner ein.

Die von Bundesarbeitsminister Heil geforderte erhebliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschädigt nicht nur erneut die Arbeit der unabhängigen und paritätisch besetzten Mindestlohnkommission, eine staatliche Einflussnahme führt zugleich auch die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Tarifverträge zwischen BdS und NGG ad absurdum und verzerrt das wohl austarierte Tarifgefüge in der Systemgastronomie erheblich. Gleichzeitig erweist die Bundesregierung ihren eigenen Bestrebungen zur Erhöhung der Tarifbindung einen Bärendienst, wenn das Vertrauen von Unternehmen in sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Tarifwerke und damit die betriebliche Planungssicherheit zerstört wird.

Die Betriebe der Systemgastronomie erholen sich von den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Auswirkungen und stehen im Hinblick auf steigende Energie- und Lebensmittelpreise sowie dem sich verschärfenden Arbeitskräftemangel vor großen Herausforderungen. Ein politisch motivierter Anstieg des Mindestlohns käme daher zur absoluten Unzeit. Wir appellieren daher dringend an die Politik, staatliche Lohneingriffe zu unterlassen und die Lohnfindung der hierfür zuständigen Mindestlohnkommission und den Sozialpartnern zu überlassen.“

(Mit Material der dpa)


 

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