Angesichts von kostenfreien Impfangeboten für Jedermann, einer Impfquote von über 80 Prozent bei den Erwachsenen und gleichzeitig steigenden Genesenenraten fordern Hoteliers und Gastronomen immer lauter klare Aussagen zur möglichen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen für das Gasgewerbe. In Thüringen läuft eine Klage gegen eine Allgemeinverfügung.
Mit Blick auf die jüngsten Anpassungen der Corona-Regeln in Bayern, sagt die dortige Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes: „Wieder einmal gab es über Nacht eine Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und wieder einmal gibt es eine Vielzahl an Anpassungen und neuen Unsicherheiten. Die Gastronomen und Hoteliers müssen sich seit Anbeginn der Krise neben ihrer Hauptaufgabe – dem Gastgeber sein – vielen juristischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, jede Verordnung ganz genau zu lesen, Paragrafen zu verstehen und schließlich alles richtig umzusetzen. In der uferlosen Fülle an Änderungen entstehen viele berechtigte Fragen. Dabei stellt sich aber eine zentrale Frage: Wie lange soll die epidemische Lage noch aufrechterhalten werden?“
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Angesichts von kostenfreien Impfangeboten für Jedermann, einer Impfquote von rund 85 Prozent bei den Erwachsenen und gleichzeitig steigenden Genesenenraten muss, so Inselkammer, über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkret nachgedacht werden. Inselkammer wörtlich „Wie hoch muss die Impf- und Genesenenquote sein, damit die Regierung die Corona-Auflagen für unsere Branche aufhebt? Es ist höchste Zeit für eine Antwort. Uns ist bewusst, dass sich die Entwicklung einer Pandemie nicht vorhersagen lässt, deshalb geht es uns auch nicht um die Nennung eines konkreten Termins. Vielmehr erwarten wir klare Aussagen über die Voraussetzungen, die für das Ende der Auflagen vorliegen müssen. Wer über eineinhalb Jahre hinweg Betrieben komplizierte Verordnungen auferlegt, muss auch Perspektiven geben, wann die Auflagen ein Ende haben.“
In Thüringen klagt der dortige Hotel und Gaststättenverband, nach eigenen Angaben, gegen die Allgemeinverfügung im Kreis Schmalkalden-Meiningen, die am Verwaltungsgericht eingereicht worden sei.
Auch mit Blick auf die Herbstferien hat der Dehoga in Thüringen ein „Regelungschaos“ bei den Corona-Vorgaben für die Branche beklagt. Wenn in den Ferien besonders Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern verreisen wollten, seien für viele Betriebe die Regeln bei der Testpflicht nicht erfüllbar, kritisierte der Branchenverband am Freitag. Testzentren fehlten, die Kostenübernahme sei nicht geklärt, und Regelungen seien unklar.
„Das Regelungschaos und immer wieder Einschränkungen für unsere ohnehin gebeutelte Branche sind untragbar“, sagte Präsident Mark Kühnelt. Gerade in Regionen mit geringen Einwohnerzahlen seien die nächsten Warnstufen durch Sprünge bei den Inzidenzzahlen oder bei anderen Werten schnell erreicht. Bei der aktuellen Impfquote seien diese Grenzwerte höher anzusetzen, da nicht von einer Überlastung des Gesundheitssystems ausgegangen werden könne.
Ob die aktuellen Maßnahmen, gerade mit den massiven Einschränkungen im Gastgewerbe jeweils angemessen oder dem Schutzziel entsprechend sind, muss leider immer mehr bezweifelt werden.
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„Es darf hinterfragt werden, ob bei der derzeitigen Impfquote und der bislang auf den vom RKI veröffentlichten Zahlen, beruhenden Entscheidungen, wobei in der letzten Woche die Zahlen des RKI als nicht richtig dargestellt wurden, derartigen Grundrechtseingriffe noch als gerechtfertigt angesehen werden dürfen.“, zeigt sich der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, skeptisch.
Um „nicht geimpfte“ Personen zu schützen werden Einschränkungen und Maßnahmen normiert, welche weder verständlich noch umsetzbar sind und nur zu Unverständnis führen können.
„Wenn Adressaten einer Norm diese nicht im Ansatz verstehen, geschweige denn realisieren können, muss sich der Absender der Norm ernsthaft fragen lassen, welcher Sinn damit verfolgt werden soll.“, so Kühnelt weiter.
Das kann insgesamt nicht mehr zu Akzeptanz führen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade das Gastgewerbe, so auch die Einlassungen des RKI nicht Pandemietreiber ist.
„Ich kann mich nur noch wundern, wenn ich Stunden in vollen Zügen zwar mit Maske, aber minimalen Abstand sitzen darf, aber im Hotel, Mindestabstände, Masken und Tests, sofern es sich da beispielsweise um Kindern, welche nicht geimpft werden können handelt, gelten sollen.“, äußert Ellinger seine Verwunderung. (Mit dpa)
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