Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer – Empfehlung zur aktuellen Situation

| Politik Politik

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

In einem Rundschreiben sagt der DEHOGA aus dem Freistaat, dass man unter anderem mit Ministerpräsident Söder und Finanzminister Füracker Kontakt aufgenommen habe. auch bundesweit setzen DEHOGA-Landesverbände sowie der Bundesverband mit Nachdruck bei allen relevanten Entscheidungsträgern ein. Vorrangiges Ziel sei es dabei, zunächst einen sogenannten Nichtanwendungserlass zu erwirken und in einem zweiten Schritt eine gesetzliche Klarstellung herbeizuführen.

Als Zwischenstand gibt der Verband bekannt, dass man zeitnah den Nichtanwendungserlass erwarte. Eine Gesetzesänderung werde aufgrund der schwierigen politischen Rahmenbedingungen in Berlin jedoch voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.

In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert

Aus diesem Grund hält der DEHOGA in Bayern noch die Empfehlung eines Steuerberaters parat, die aktuell vererben wollen:

"Im Grunde gibt es nur die Möglichkeiten, entweder zu warten bis ein Verwaltungserlass die Thematik, die seit der bekannten Entscheidung des 2. Senats des BFH besteht, klärt oder eine Klärung muss mittels einer Verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt hergestellt werden. Damit haben nicht alle Steuerberater Erfahrung und es kann auch nicht gesagt werden, ob die Finanzämter derzeit solche Verbindlichen Auskünfte geben.
Will ein Inhaber trotz der derzeit unsicheren Rechtslage seinen Hotel-/Gastronomiebetrieb übertragen, so ist das ein steuerliches Risiko und ein gewissenhafter Steuerberater oder Rechtsanwalt wird ihn darauf hinweisen. Will der Inhaber es trotzdem, dann sollte in jedem Fall der Schenkungs- oder sonstige Übergabevertrag so gestaltet werden, dass für den Fall der Ablehnung der steuerlichen Verschonungen ein Rücktrittsrecht besteht. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das nichts nützt, wenn ein Todes- und damit ein Erbfall eintritt."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.