Berlin verschärft Regeln gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

| Politik Politik

Berlin erhöht Ausgleichszahlungen für den Verlust von Wohnraum

Der Senat von Berlin verstärkt die Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Im Rahmen der Sitzung am 20. Januar 2026 nahm die Landesregierung die vierte Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot zur Kenntnis. Der Entwurf, welcher von Christian Gaebler, dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eingebracht wurde, geht nun zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister.

Finanzielle Hürden für Abriss und Umwidmung steigen

Ein wesentlicher Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Anhebung der finanziellen Ausgleichspflicht. Wenn Wohnflächen durch Abriss oder eine genehmigte gewerbliche Nutzung dauerhaft dem Mietmarkt entzogen werden, müssen Eigentümer eine einmalige Zahlung leisten, sofern kein angemessener Ersatzwohnraum geschaffen wird. Diese Zahlung dient dazu, den substanziellen Verlust an Wohnraum im Stadtgebiet auszugleichen.

Bisher sah die gesetzliche Regelung eine Obergrenze von 4.100 Euro pro Quadratmeter für diese Ausgleichszahlungen vor. Dieser Betrag wird mit der neuen Verordnung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter angehoben. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Kosten für den Verlust von Wohnraum der aktuellen Marktentwicklung Rechnung tragen und die Hemmschwelle für eine Zweckentfremdung stabil bleibt.

Einbindung in das Berliner Wohnraumsicherungsgesetz

Die Modifizierung der Verordnung erfolgt nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets. Der Senat von Berlin hat diese untergesetzlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Instrumente geschärft werden, um den vorhandenen Bestand an Wohnungen in der Hauptstadt vorrangig für die Wohnnutzung zu erhalten.

Senator Gaebler betont Schutz der Mieter

Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sieht in der Neuregelung ein wichtiges Signal für den Berliner Wohnungsmarkt. Christian Gaebler erklärte dazu: „Wohnungen in Berlin sollen vor allem zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht anderweitig genutzt werden. Mit der Erhöhung der Ausgleichzahlungen bei Abriss oder anderer zweckfremder Nutzung ohne einen angemessenem Ersatzwohnraum bereitzustellen, wird das Zweckentfremdungsverbot weiter gestärkt und die Mieterinnen und Mieter auf dem Wohnungsmarkt in Berlin besser geschützt.“

Durch die Vorlage beim Rat der Bürgermeister wird das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der Verordnung fortgesetzt. Ziel der Landesregierung bleibt es, die Zweckentfremdung von Bestandswohnungen durch konsequente Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu begrenzen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.