Berlin verschärft Regeln gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

| Politik Politik

Berlin erhöht Ausgleichszahlungen für den Verlust von Wohnraum

Der Senat von Berlin verstärkt die Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Im Rahmen der Sitzung am 20. Januar 2026 nahm die Landesregierung die vierte Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot zur Kenntnis. Der Entwurf, welcher von Christian Gaebler, dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eingebracht wurde, geht nun zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister.

Finanzielle Hürden für Abriss und Umwidmung steigen

Ein wesentlicher Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Anhebung der finanziellen Ausgleichspflicht. Wenn Wohnflächen durch Abriss oder eine genehmigte gewerbliche Nutzung dauerhaft dem Mietmarkt entzogen werden, müssen Eigentümer eine einmalige Zahlung leisten, sofern kein angemessener Ersatzwohnraum geschaffen wird. Diese Zahlung dient dazu, den substanziellen Verlust an Wohnraum im Stadtgebiet auszugleichen.

Bisher sah die gesetzliche Regelung eine Obergrenze von 4.100 Euro pro Quadratmeter für diese Ausgleichszahlungen vor. Dieser Betrag wird mit der neuen Verordnung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter angehoben. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Kosten für den Verlust von Wohnraum der aktuellen Marktentwicklung Rechnung tragen und die Hemmschwelle für eine Zweckentfremdung stabil bleibt.

Einbindung in das Berliner Wohnraumsicherungsgesetz

Die Modifizierung der Verordnung erfolgt nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets. Der Senat von Berlin hat diese untergesetzlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Instrumente geschärft werden, um den vorhandenen Bestand an Wohnungen in der Hauptstadt vorrangig für die Wohnnutzung zu erhalten.

Senator Gaebler betont Schutz der Mieter

Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sieht in der Neuregelung ein wichtiges Signal für den Berliner Wohnungsmarkt. Christian Gaebler erklärte dazu: „Wohnungen in Berlin sollen vor allem zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht anderweitig genutzt werden. Mit der Erhöhung der Ausgleichzahlungen bei Abriss oder anderer zweckfremder Nutzung ohne einen angemessenem Ersatzwohnraum bereitzustellen, wird das Zweckentfremdungsverbot weiter gestärkt und die Mieterinnen und Mieter auf dem Wohnungsmarkt in Berlin besser geschützt.“

Durch die Vorlage beim Rat der Bürgermeister wird das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der Verordnung fortgesetzt. Ziel der Landesregierung bleibt es, die Zweckentfremdung von Bestandswohnungen durch konsequente Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu begrenzen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.