Kehrtwende in Stuttgart: Ministerium will rückgeforderte Corona-Soforthilfen erstatten

| Politik Politik

Nach einer Serie von juristischen Niederlagen vor dem Verwaltungsgerichtshof korrigiert die baden-württembergische Landesregierung ihren Kurs bei den Corona-Soforthilfen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat einen Plan vorgelegt, der die finanzielle Entlastung zahlreicher Betriebe vorsieht. Demnach sollen Unternehmen, die bereits Gelder an das Land zurückgezahlt haben, diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückerhalten.

Gerichtsurteile erzwingen Kurswechsel bei Rückforderungen

Der Vorstoß der Ministerin ist eine Reaktion auf die gerichtliche Aufarbeitung der Förderpraxis aus dem Frühjahr 2020. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass Empfänger der ersten Hilfswelle keine Rückzahlungen leisten müssen. Entscheidend ist hierbei der Zeitraum: Die Lösung gilt für Zuschüsse, die auf Basis der ersten Richtlinie zwischen dem 22. März und dem 7. April 2020 beantragt wurden. Betriebe, die diese Gelder bereits an die Staatskasse überwiesen haben, können mit einer Rückerstattung rechnen.

Stichtagsregelung schließt spätere Hilfsprogramme aus

Die Befreiung von der Rückzahlungspflicht ist jedoch eng gefasst. Sie beschränkt sich ausschließlich auf Anträge, die vor dem 8. April 2020 eingingen. Alle späteren Soforthilfen, die auf der ab diesem Datum gültigen Richtlinie basieren, sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Ebenso bleiben andere Förderinstrumente wie die Überbrückungshilfen von dem Vorschlag unberührt. Das Ministerium zieht damit eine klare Trennlinie zwischen der ersten, rechtlich umstrittenen Phase und den nachfolgenden Programmen.

Dehoga sieht Erfolg für Vertrauensschutz der Betriebe

Der Dehoga Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung der Ministerin als wichtigen Schritt für die Planungssicherheit der Branche. Der Verband hatte gefordert, einen Schlussstrich unter die Debatte zu ziehen, insbesondere um jene Unternehmer nicht zu benachteiligen, die im Vertrauen auf die damaligen Bescheide bereits gezahlt hatten. „Dem wird der Vorschlag der Ministerin nun gerecht“, teilte der Verband mit. Offen bleibt hingegen, wie die konkrete Abwicklung der Rückzahlungen gestaltet wird und wie mit den in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zinsen verfahren wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.