Baden-Württemberg plant Erstattung im Streit um Corona-Hilfen

| Politik Politik

Im Streit um die Rückzahlung von Corona-Hilfen will das Wirtschaftsministerium nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Schlussstrich ziehen. Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) schlug nun in Stuttgart vor, dass Zuschüsse, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 bewilligt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits erfolgte Rückzahlungen würden erstattet. «Mein Ziel ist es, die Weichen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu stellen.» Am 8. März ist Landtagswahl und dann endet die Amtszeit der grün-schwarzen Landesregierung.

Wie viel Geld das Vorhaben die Staatskasse insgesamt kostet, ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums noch unklar. Einem Sprecher zufolge geht es insbesondere um 62.200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bisher von den Kleinbetrieben und Selbstständigen zurückverlangt hat. 

Die CDU-Politikerin sagte, man sei auf das Finanzministerium zugegangen; derzeit liefen die Gespräche. «Es geht vor allem darum, dass die finanziellen Mittel zügig bereitgestellt werden. Mit dem skizzierten Weg schaffen wir Rechtssicherheit, stellen Vertrauen wieder her und setzen ein klares Signal: Baden-Württemberg steht an der Seite seiner Wirtschaft.» Die Rückabwicklung solle möglichst unbürokratisch laufen. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Der Vorschlag der Ministerin betrifft nicht alle Corona-Hilfen, sondern nur die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden. Soforthilfen, die später (auf Grundlage der ab 8. April 2020 geltenden Richtlinie) beantragt wurden, sind ebenso wenig betroffen wie z.B. Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme.

Der DEHOGA Baden-Württemberg begrüßt den Vorschlag der Ministerin, auch wenn wichtige Fragen zur konkreten Abwicklung der Rückzahlungen und zu den aufgelaufenen Zinsen noch nicht geklärt sind. Der DEHOGA hatte auch im Interesse der Planungssicherheit für die Betriebe gefordert, dass die Landesregierung einen Schlussstrich unter dieses Streitthema zieht und dabei auch die Unternehmen ihr Geld zurückbekommen, die im Vertrauen auf die rechtliche Einschätzung des Landes Zuschüsse bereits zurückgezahlt haben. Dem wird der Vorschlag der Ministerin nun gerecht.

Entscheidung zugunsten von mehreren Unternehmen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte in der Auseinandersetzung um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen mehreren Unternehmern recht gegeben, weil die entsprechenden Bescheide nicht ausreichend konkret waren. Die Firmen hatten sich gegen die Forderungen des Landes erfolgreich zur Wehr gesetzt. 

Die CDU-Politikerin sagte weiter, es sei von Beginn ihr Ziel gewesen, die Situation rund um die Corona-Soforthilfe zügig, rechtssicher und nachhaltig zu befrieden. Offene Verfahren sollten abgeschlossen und bestandskräftige Rückforderungen zurückgeführt werden. Rechtlich sei das nicht ganz einfach. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, man gehen davon aus, dass das Wirtschaftsministerium dafür einen geeigneten, rechtssicheren Vorschlag mache.

Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank vom vergangenen Herbst während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. 

Im Jahr 2021 verlangte die L-Bank von allen betroffenen Unternehmern eine Abrechnung, «ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt», wie der Verwaltungsgerichtshof schreibt. Die L-Bank forderte nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück. (mit dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.