Reiseverband kritisiert geplante Abschaffung des Freibetrags für Mitarbeiterrabatte

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte abschaffen. Der Gesetzentwurf für die geplante Steuerreform sieht vor, Paragraf 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu streichen. Damit würde der bisherige Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr entfallen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) lehnt das Vorhaben ab und warnt vor Folgen für Beschäftigte und Unternehmen der Reisewirtschaft.

Der Freibetrag ermöglicht es Arbeitnehmern bislang, Waren oder Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers vergünstigt zu beziehen. Bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Jahr bleibt dieser Vorteil steuerfrei. Nach Angaben im Referentenentwurf haben bundesweit rund 1,4 Millionen Bürger von dem Freibetrag profitiert. Durch dessen Abschaffung erwartet der Staat jährlich rund 240 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben sich Union und SPD gemeinsam auf die Streichung verständigt. Zuerst hatte die „Welt“ über die Pläne berichtet.

Reiseverband sieht Beschäftigte durch geplante Streichung finanziell belastet

Der DRV fordert die Bundesregierung auf, den Rabattfreibetrag beizubehalten. DRV-Präsident Albin Loidl erklärt: „Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal.“

Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung nach Einschätzung des Verbands besonders problematisch. Viele Unternehmen der Branche arbeiteten mit engen Margen und verfügten entsprechend nur über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter. Vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot seien deshalb ein zusätzlicher Bestandteil der Leistungen für Beschäftigte. Sie dienten nach Darstellung des DRV zudem dazu, Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an die Branche zu binden.

Der Verband verweist außerdem auf die Produkterfahrung der Beschäftigten. Vergünstigte Reisen ermöglichten es Mitarbeitern, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen. Diese persönliche Erfahrung trage nach Auffassung des DRV unmittelbar zur Beratungsqualität bei.

Kritik an den Plänen kommt auch aus Regierungskoalition

Kritik an der geplanten Abschaffung gibt es auch außerhalb der Reisewirtschaft. Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte der „Welt“, die Streichung widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. „Im Gegenteil: Sie käme einer verdeckten Gehaltskürzung gleich.“ Güntzler sprach sich dafür aus, den Freibetrag stattdessen zu erhöhen.

Auch der Grünen-Finanzpolitiker Sascha Müller äußerte Kritik. Er befürchte, dass viele Unternehmen ihren Mitarbeitern wegen der Bürokratie künftig überhaupt keine Rabatte mehr gewährten, sagte Müller der „Welt“.

DRV hält erwarteten Bürokratieabbau für nicht überzeugend

Der DRV wendet sich zudem gegen das Argument eines Bürokratieabbaus. Der Referentenentwurf führe nach Darstellung des Verbands selbst aus, dass wesentliche Arbeitsschritte bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten auch nach Abschaffung des Freibetrags bestehen blieben. Lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto würde entfallen. Die dafür kalkulierte Zeitersparnis betrage drei Minuten pro Fall.

Der Reiseverband fordert deshalb, die vorgesehene Streichung von Paragraf 8 Absatz 3 EStG aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Loidl erklärt: „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“

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