Kein Wein, Bier oder Sekt mehr für 14- und 15-Jährige: Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll in Deutschland verboten werden, um die Jugendlichen besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag von Familienministerin Karin Prien (CDU). Als Nächstes berät der Bundestag darüber.
«Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen», heißt im Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Ausnahme schwäche «den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention».














